Prüfungsnahe Beratung

Für international agierende Unternehmen ist es von höchster Bedeutung eine zuverlässige, überprüfbare und solide Grundlage an Informationen zu schaffen um fundierte Entscheidungen im Interesse der Kunden und der verschiedenen Interessengruppen zu treffen. Unser Team von Prüfungs- und Qualitätssicherungsexperten unterstützt unsere Kunden aus einer Vielzahl von Branchen, um die chinesischen Compliance-Anforderungen zu erfüllen und interne Audits durchzuführen. Wir gehen aber auch über regulatorische Anforderungen hinaus, um Sie bei der Verbesserung Ihrer Leistung zu unterstützen und sicherzustellen, dass unsere Kunden gut aufgestellt sind für Wachstum.

Unser Team verfügt über jahrelange und umfangreiche Erfahrung im Rahmen der chinesischen gesetzlichen Anforderungen sowie Konzernberichtserstattung, Komponentenprüfungen und internationalen Berichtsstandards wie IFRS, IAS und GAAP. Grundsätzlich unterstützt unser Team bei der Einhaltung der nationalen chinesischen Prüfungsvorschriften, sowie Konzernberatung im internationalen Rahmen.

Um mehr über die chinesischen gesetzlichen Abschlussprüfungsanforderungen zu erfahren und wie wir unsere Mandanten in diesen Angelegenheiten unterstützen, klicken Sie bitte auf die entsprechenden Links für China Gesetzliche Abschlussprüfung, jährliche CIT-Einreichung und die jährlichen Veröffentlichungsanforderungen.

Unsere Qualitätssicherungsdienstleistungen

In Zusammenarbeit mit unseren Wirtschaftsprüfern unterstützen wir ausländisch investierte Unternehmen in ganz China und Hongkong mit den folgenden Prüfungsleistungen:

  • Unterstützung bei der Jahresabschlussprüfung in China und Hongkong.
  • Körperschaftsteuerjahreserklärung.
  • Einreichung des jährlichen Veröffentlichungsberichts.
  • Interne Revision, Compliance-Reviews und Due Diligence – für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Review & Due Diligence Services.

Internationale Rechnungsprüfung

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Betreuung international agierender Mandanten und in Zusammenarbeit mit dem Moore Global Network sind wir einzigartig aufgestellt, um unsere Kunden im Rahmen ihrer China- und internationalen Aktivitäten zu unterstützen.

Gemeinsam mit unserem qualifizierten China-CPA-Partner und unserem Team aus Wirtschaftsprüfern und -steuerberatern unterstützen wir bei der Aufstellung des chinesischen Jahresabschluss und Prüfungsberichts nach Konzernrevisionsanforderungen, begleiten bei Konzernteilprüfungen und führen interne Prüfungen nach internationalen Compliance-Vorschriften durch.

Abschlussprüfung in China

Alle ausländisch investierten Unternehmen in China müssen jährlich durch einen lizenzierten Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Der Zweck der jährlichen Abschlussprüfung besteht darin, zu beurteilen, ob die Jahresrechnung der Gesellschaft in allen wesentlichen Aspekten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den chinesischen Rechnungslegungsstandards oder GAAP entspricht.

Da das chinesische Geschäftsjahr zum 31. Dezember endet, wird die Jahresprüfung in China im nächsten Geschäftsjahr eingeleitet und die Prüfung der chinesischen Tochtergesellschaft muss vor dem Abgabetermin der jährlichen CIT-Einreichung abgeschlossen sein.

Gemeinsam mit unseren lizenzierten CPA-Partnern stellen wir sicher, dass das jährliche Audit rechtzeitig und in Übereinstimmung mit den chinesischen Compliance-Anforderungen durchgeführt wird. Wir beraten ausländische Unternehmen um ein umfassendes Verständnis der chinesischen Abschlussprüfung und ihrer Anforderungen zu gewährleisten, und unterstützen auch bei der Umstellung der chinesischen Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den Konzernprüfungs- und Berichtspflichten.

Corporate Credit Report

Ab 2020 müssen Unternehmen mit Auslandsinvestitionen in China möglicherweise eine Unternehmenskreditauskunft von der People’s Bank of China (PBOC) einholen, um ihre jährliche Abschlussprüfung abzuschließen. Als Full-Stop-Dienstleister handelt Moore – MS Advisory im Auftrag unserer Mandanten um diesen Bericht zu beantragen und dadurch eine vollständige Einhaltung der Compliance Anforderungen sicherzustellen.

Körperschaftssteuer-Jahreserklärung

In China wird die Körperschaftssteuer (CIT) auf monatlicher oder vierteljährlicher vorläufiger Basis gemäß den Rechnungslegungsunterlagen des Unternehmens erklärt. Aufgrund von Diskrepanzen zwischen den chinesischen Rechnungslegungsstandards und der chinesischen Steuergesetzgebung kann der tatsächliche Betrag des zu versteuernden Einkommens für CIT-Zwecke abweichend sein. Daher müssen gemäß chinesischer Gesetzgebung alle Unternehmen eine jährliche CIT-Abstimmungserklärung einreichen, um festzustellen, ob alle Steuerverbindlichkeiten erfüllt wurden, und anschließend entweder eine zusätzliche Steuerzahlung leisten oder eine Steuererstattung beantragen.

Die jährliche CIT-Einreichung muss bis zum 31. Mai des darauffolgenden nächsten Geschäftsjahres abgeschlossen sein. Ausländisch investierte Unternehmen, die häufig Transaktionen mit verbundenen Parteien tätigen, sollten zusätzlich zur jährlichen CIT-Einreichung einen jährlichen Bericht über verbundene Transaktionen zu Verrechnungspreisfragen erstellen. In bestimmten Regionen Chinas müssen Unternehmen mit ausländischer Beteiligung möglicherweise auch einen separaten CIT-Prüfbericht erstellen, der von einem in China zertifizierten Steuerbevollmächtigten erstellt wird.

Wir helfen unseren Mandanten, sich im chinesischen Steuerumfeld zurechtzufinden und unterstützen bei der Entwicklung eines Verständnisses für die Unterschiede zwischen chinesischem Steuerrecht und chinesischen Rechnungslegungsstandards. Wir unterstützen auch bei der Berechnung des CIT-steuerpflichtigen Einkommens und der Einreichung der jährlichen CIT-Erklärung.

Jährlicher Veröffentlichungsbericht

Gemäß den chinesischen Vorschriften zur Veröffentlichung von Unternehmensinformationen müssen alle ausländisch investierten Unternehmen einen Jahresbericht an die chinesische Marktregulierungsbehörde (AMR) einreichen zusammen mit einem jährlichen kombinierten Bericht an das Finanz- und Handelsministerium (MOFCOM), das staatliche Ministerium für Steuerrecht (SAT), der State Administration of Foreign Exchange (SAFE) und an das nationale Statistikbüro (NBS).

Diese vorgenannten Meldungen müssen bis zum 30. Juni des darauffolgenden Geschäftsjahres eingereicht werden und enthalten unter anderem folgende Angaben:

  • Kontaktdaten des Unternehmens.
  • Informationen über den Existenzstatus des Unternehmens.
  • Informationen über Investitionen des Unternehmens, einschließlich der Gründung anderer Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungsrechten.
  • Informationen über das Grundkapital der Gesellschaft, die Höhe des eingezahlten Kapitals und die Einbringungsmethoden.
  • Alle Informationen über eine Änderung des Eigenkapitals oder der Eigentümerschaft des Unternehmens.
  • Eine Übersicht über wesentliche Finanzinformationen.
  • Informationen zu Zollaktivitäten.
  • Eine Übersicht über konzerninterne Transaktionen.

Wir entlasten unsere Kunden durch die Übernahme der jährlichen Veröffentlichungspflicht und die Einreichung bei den zuständigen Behörden.

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