Gemäß den chinesischen Vorschriften zur Veröffentlichung von Unternehmensinformationen müssen alle ausländisch investierten Unternehmen einen Jahresbericht an die chinesische Marktregulierungsbehörde (AMR) einreichen zusammen mit einem jährlichen kombinierten Bericht an das Finanz- und Handelsministerium (MOFCOM), das staatliche Ministerium für Steuerrecht (SAT), der State Administration of Foreign Exchange (SAFE) und an das nationale Statistikbüro (NBS).

Diese vorgenannten Meldungen müssen bis zum 30. Juni des darauffolgenden Geschäftsjahres eingereicht werden und enthalten unter anderem folgende Angaben:

  • Kontaktdaten des Unternehmens.
  • Informationen über den Existenzstatus des Unternehmens.
  • Informationen über Investitionen des Unternehmens, einschließlich der Gründung anderer Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungsrechten.
  • Informationen über das Grundkapital der Gesellschaft, die Höhe des eingezahlten Kapitals und die Einbringungsmethoden.
  • Alle Informationen über eine Änderung des Eigenkapitals oder der Eigentümerschaft des Unternehmens.
  • Eine Übersicht über wesentliche Finanzinformationen.
  • Informationen zu Zollaktivitäten.
  • Eine Übersicht über konzerninterne Transaktionen.

Wir entlasten unsere Kunden durch die Übernahme der jährlichen Veröffentlichungspflicht und die Einreichung bei den zuständigen Behörden.

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