Alle Unternehmen in China sind verpflichtet, ihren Steuerpflichten nachzukommen und die monatlichen Steuererklärungen gemäß der chinesischen Steuergesetzgebung auszufüllen und zu deklarieren. Das Einhaltung der chinesischen Steuergesetzgebung ist wichtig um eventuelle Risiken zu minimieren und eine nachhaltige Grundlage für die Tochtergesellschaft zu schaffen. In China müssen Unternehmen monatlich, vierteljährlich, jährlich und/oder ad-hoc eine Reihe von Compliance-Anforderungen erfüllen.

Ein gründliches Verständnis des lokalen chinesischen Steuerrechts und des regulatorischen Umfelds ist für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit in China unerlässlich. Unser Team besteht aus Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit umfassenden Kenntnissen des chinesischen regulatorischen Umfelds und der lokalen Praktiken. Diese Kombination mit internationalen Steuerberatern und Partnern im Unsere globale Allianz ermöglicht es uns, umfassende Lösungen anzubieten, um die vollständige Compliance sicherzustellen und Risiken zu eliminieren, um die chinesischen Aktivitäten unserer Kunden innerhalb ihrer Gruppe optimal zu gestalten.

Körperschaftssteuer in China

Durch unsere Tax-Compliance-Dienstleistungen entlasten wir unsere Mandanten und unterstützen bei der Optimierung von Prozessen. Unser Steuerberatungsangebot umfasst:

  • Berechnung und Optimierung im legalen Rahmen der Körperschaftsteuerpflicht sowie laufende Steuerberatung auf monatlicher, vierteljährlicher und jährlicher Basis.
  • Erstellung und fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen und Steuererklärungen sowie Bearbeitung von Steuerzahlungen.
  • Kommunikation und Verhandlung mit den zuständigen lokalen chinesischen Steuerbehörden.
  • Beratung und Aktualisierung unserer Mandanten zu neuen Steuergesetzen und -richtlinien.

Mehrwertsteuer in China

In Chinas Steuersystem gab es in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen was indirekte Steuern angeht, insbesondere die Einführung eines einheitlichen Mehrwertsteuersystems (MwSt.) für Waren und Dienstleistungen. Wir unterstützen unsere Kunden bei:

  • Abgabe von Umsatzsteuererklärungen.
  • Registrierung von Mehrwertsteuerzahlern bei chinesischen Behörden.
  • Antrag auf Mehrwertsteuerbefreiung und Mehrwertsteuerrückerstattung.
  • Beratung zur Rückerstattbarkeit von Mehrwertsteuer und Mehrwertsteuererstattung in China.
  • Beratung zu Zolltarifen und Besteuerung von Import/Export.

Export-Mehrwertsteuerrückerstattung China

Da China grundsätzlich keine Mehrwertsteuer auf exportierte Waren erhebt, ist es wichtig zu beachten, dass chinesische Unternehmen, die Exporttätigkeiten ausüben, bei ihrer zuständigen Steuerbehörde eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragen können. Durch dieses Verfahren kann ein chinesisches Unternehmen die Vorsteuer, die mit den Materialien/Vorleistungen für exportierte Waren verbunden ist, zurückfordern.

Bei der Beantragung einer Mehrwertsteuerrückerstattung müssen mehrere Dokumente bei der chinesischen Steuerbehörde eingereicht werden, darunter spezielle Mehrwertsteuerrechnungen (Fapiao), Zollerklärungsformulare usw. Da das Verfahren zur Beantragung einer Mehrwertsteuerrückerstattung für Ausfuhren komplex, zeitaufwändig und fehleranfällig ist, unterstützen wir unsere Kunden indem wir die Mehrwertsteuerrückerstattung in ihrem Namen beantragen und den Prozess voran leiten.

Chinesische Individuelle Einkommenssteuer

Wir unterstützen unsere Mandanten bei allen Aspekten der individuellen Einkommensteuer (IIT) für ihre lokalen chinesischen Mitarbeiter und ausländisches Personal. Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen zur individuellen Einkommensteuer finden Sie auf unserer Seite Personal- und Gehaltsabrechnung.

Internationale Besteuerung und Verrechnungspreise

Wenn Unternehmen weltweit geschäftlich tätig sind oder internationale Transaktionen tätigen, müssen diese Unternehmen nicht nur lokale steuerliche Gegebenheiten berücksichtigen, sondern ihre Geschäftstätigkeit in einem internationalen Kontext betrachten und die grenzüberschreitenden Auswirkungen ihrer Aktivitäten berücksichtigen. Lesen Sie mehr darüber, wie wir bei MSA unsere Mandanten bei diesen Aspekten in Bezug auf internationale Besteuerung und Verrechnungspreise unterstützen.

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