Unternehmensgründung

Eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften regelt die Gründung eines Unternehmens in China. Damit unsere Kunden die Möglichkeiten, die sich ihnen für den Eintritt in den chinesischen Markt bieten, verstehen und die anschließende Entscheidung über das geeignete Investitionsvehikel treffen können, unterstützen wir sie bei der rechtlichen Gründung und der Beratung über die Unternehmensstruktur sowie bei steuerlichen und anderen Überlegungen im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens in China.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit der Unternehmensregistrierung in China sind wir bestens in der Lage, um ausländische Investoren bei ihrer Markteintrittsstrategie in China zu unterstützen. Unsere Dienstleistungen bei der Unternehmensgründung reichen von der Beratung über die geeignete Unternehmensstruktur und das Geschäftsmodell über die Ausarbeitung und Einreichung der Gründungsunterlagen bis hin zur Inbetriebnahme des Unternehmens nach der Gründung einer chinesischen Tochtergesellschaft. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern und sicherzustellen, dass die chinesische Gesellschaft vollständig betriebsbereit ist, unterstützen wir bei der Bankregistrierungen, Steuerregistrierungen und der Beantragung zusätzlicher Lizenzen, wie z.B. einer Zolllizenz oder einer F&B-Lizenz, nach der rechtlichen Gründung einer chinesischen Tochtergesellschaft.

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Gründung der folgenden Investitionsvehikel in China.

WFOE in China

Das häufigste und bevorzugte Investitionsvehikel für ausländische Investoren, die eine Gesellschaft in China gründen wollen, ist die Wholly Foreign-Owned Entity (WFOE, oder auch WOFE genannt). Die Gründung einer WFOE in China erfolgt ausschließlich mit dem Kapital eines ausländischen Investors, daher die Bezeichnung „vollständig in ausländischem Besitz“.

Da die Gründung einer WFOE ausländischen Investoren die besten Möglichkeit bietet, die Kontrolle über den Betrieb, die Strategie und das Personalmangement des Unternehmens zu behalten, ist sie für die meisten Unternehmen, die in den chinesischen Markt eintreten wollen, das ideale Investitionsinstrument. Wir haben zahlreiche ausländische Investoren bei der Gründung von WFOEs in China unterstützt, die u.a. in den Bereichen Beratung, Handel und Produktion tätig sind, und sind aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung in der Lage, Sie in allen Aspekten der Gründung einer WFOE zu beraten. Für weitere Informationen zur Gründung einer WFOE in China fordern Sie bitte unser kostenloses WFOE-Whitepaper an.

Joint Venture in China

Obwohl ein Joint Venture einem WFOE ähnlich ist, ist es aufgrund der Beteiligung mehrerer Anteilseigner mit unterschiedlichen Interessen komplexer zu verwalten, da auch ein Joint Venture eine Vielzahl von Geschäftstätigkeiten wie Beratung, Handel und Produktion ausüben kann. Darüber hinaus muss bei der Gründung eines Joint Ventures in China eine Gesellschaftervereinbarung ausgearbeitet werden, in der die Rechte, Pflichten und Beschränkungen der Gesellschafter festgelegt sind.

Die Joint-Venture-Struktur eignet sich am besten für ausländische Investoren, die sich in Geschäftsbereichen engagieren möchten, die entweder direkt oder indirekt durch chinesische Vorschriften eingeschränkt oder verboten sind, oder für Investoren, die das lokale Wissen und Netzwerk ihres chinesischen Geschäftspartners nutzen möchten. Wenn Sie mehr über die Gründung eines Joint Ventures in China erfahren möchten, fordern Sie bitte unser kostenloses Whitepaper über Joint Ventures an.

Repräsentanz

Eine Repräsentanz (Representative Office, RO) ist keine eigenständige juristische Person, sondern eine Erweiterung des Hauptsitzes im Ausland und kann daher als „Liaison Office“ betrachtet werden. Ausländische Investoren können die Gründung einer Repräsentanz in China in Erwägung ziehen, um Marktforschungs- und Marketingaktivitäten zur Unterstützung ihres Hauptsitzes durchzuführen, wobei eine Repräsentanz keine kommerziellen Aktivitäten ausüben kann.

Zweigniederlassung

Für ausländische Investoren mit bestehenden chinesischen Tochtergesellschaften, die in China stärker Fuß fassen und die Präsenz des Unternehmens auf andere Standorte in China ausdehnen möchten kommen Zweigniederlassungen in Frage. Es sei darauf hingewiesen, dass eine Zweigniederlassung die einzige vollständig regelkonforme Möglichkeit für ausländische Unternehmen in China ist, Mitarbeiter in einer Stadt außerhalb des Sitzes des Hauptunternehmens einzustellen. Die Gründung einer Zweigniederlassung in China ist auch eine kostengünstige Methode, um die Präsenz des Unternehmens in ganz China zu erweitern, verglichen mit der Gründung zusätzlicher Tochtergesellschaften, da Zweigniederlassungen weniger Verwaltungs- und Compliance-Anforderungen unterworfen sind.

Andere Registrierungen

Nach der rechtlichen Gründung eines Unternehmens in China unterstützen wir unsere Kunden bei der operativen Umsetzung ihres Unternehmens. Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Eröffnung von Bankkonten, einschließlich RMB-Basis- und RMB-Basickonten, Kapitalbankkonten, Konten in Fremdwährung und Bankkonten für die Aufnahme von Unternehmenskrediten.
  • Steuerregistrierung bei nationalen und lokalen Steuerbehörden.
  • Registrierung des Status General VAT Taxpayer sowie des Status des Small-scale Taxpayer.
  • Registrierung der Mehrwertsteuerrechnung „Fapiao“, damit ein chinesisches Unternehmen offizielle chinesische Rechnungen ausstellen kann.
  • Registrierung von Unternehmen für die Sozialversicherung und den Housing Provident Fund.

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