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Welches sind die gängigsten Eintrittsformen in den chinesischen Markt für ausländische Investoren?

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Jedes Unternehmen, das mit oder in China Geschäfte tätigt, zieht ab einem gewissen Zeitpunkt die Gründung einer Niederlassung in China in Betracht. Eine solche Gründung nimmt viel Zeit in Anspruch und erfordert eine gewisse Investitionssumme. Besonders für ausländische Investoren kann sie zunächst komplex erscheinen. Vor dem Eintritt in den chinesischen Markt, ist es wichtig, diesen gut zu koordinieren, um Einschränkungen oder Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Möglichkeiten des Markteintritts in China

Grundsätzlich gibt es drei Hauptformen des Markteintritts für ausländische Investoren in China, eine Kapitalgesellschaft in ausschließlich ausländischem Besitz (Wholly Foreign-Owned Enterprise, WFOE), ein Joint Venture (JV) oder eine China Repräsentanz (Representative Office, RO). Die Investitionsvehikel unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer Rechtsform, der Haftung der Gesellschafter, dem Stammkapital, dem Geschäftsumfang, Beschäftigungsvorschriften sowie der Rechnungstellung und dem Schließen von Verträgen.

WFOE

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Eine WFOE ist die gängigste und meistpräferierte Eintrittsform ausländischer Investoren in den chinesischen Markt. Dabei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft vergleichbar mit der deutschen GmbH, welche ausschließlich mit Kapital ausländischer Investoren gegründet wird.

Es gibt drei verschiedene Arten von WFOEs, die sich durch folgende Kriterien unterscheiden lassen:

  • Die Beratungs-WFOE: Unternehmen in der Dienstleistungsbranche, die im Allgemeinen Beratungsleistungen anbieten.
  • Die Handels-WFOE: Großhandels-, Einzelhandels- und Franchising-Aktivitäten in China sowie bestimmte Beratungsdienstleistungen. Diese Unternehmen müssen außerdem beim Zoll registriert werden, um Handel im Import- bzw. Exportgeschäft treiben zu können.
  • Die produzierende WFOE: Ausführung von Fertigungs- und Produktionsaktivitäten. Diese Unternehmen müssen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen, erst im Anschluss ist die Ausstellung der Geschäftslizenz möglich.

Joint Venture

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Ein Joint Venture (JV) ist wie eine WFOE eine beschränkt haftende Gesellschaft. Mindestens ein chinesischer Investor muss an einer solchen Struktur beteiligt sein, daher auch der Name Chinesisch-Ausländisches Joint Venture. Im Allgemeinen gibt es zwei Gründe, warum Unternehmen ein solches JV in China gründen:

  1. Sie möchten in einer bestimmten Branche einsteigen, die gesetzlich beschränkt ist, sodass ausländische Investitionen nur im Rahmen eines Joint Venture zulässig sind.
  2. Das Joint Venture ermöglicht Ihnen Zugang zu bereits bestehenden Netzwerken oder Marktkenntnissen durch einen lokalen Partner.

Gerade für Unternehmen ohne nennenswerte internationale Erfahrung kann das gemeinsame Management eines Joint Venture zusammen mit lokalen Partnern eine Herausforderung darstellen. Im chinesischen Geschäftsumfeld haben die Anteilseigner nicht immer direkten Einfluss auf die Aktivitäten des Unternehmens, sondern der Vorstand sowie der gesetzliche Vertreter des Unternehmens sind befugt, die wichtigsten Entscheidungen zu treffen. Dementsprechend kann sich die Führung eines Joint Venture als schwierig herausstellen, wenn die Positionen des Vorstands lediglich in der Minderheit durch Ihr Unternehmen vertreten sind.

China Repräsentanz

Die Repräsentanz wird als eine Form der „Zweigniederlassung“ für den Hauptsitz eines Unternehmens anerkannt und gilt nicht als separate juristische Person. Während eine Repräsentanz kein Grundkapital benötigt, ist sie jedoch stark in ihrem Geschäftsumfang begrenzt und darf lediglich Marketing- und Forschungsaktivitäten für den Hauptsitz durchführen. Kommerzielle Handlungen sind ihr ebenso wenig erlaubt, wie lokales chinesisches Personal einzustellen oder Rechnungen an Kunden auszustellen.

Wenn Sie planen, in den chinesischen Markt zu investieren, werfen Sie einen Blick auf unsere Unternehmensdienstleistungen.

Vergleich der Eintrittsformen in den chinesischen Markt

Um die Unterschiede der verschiedenen Eintrittsformen besser zu verstehen, haben wir anhand verschiedener Kategorien eine Übersicht für Sie erstellt (siehe untenstehende Tabelle). Bitte beachten Sie, dass die optimale Eintrittsform von Ihrem Unternehmen und Ihren Erwartungen an den chinesischen Markt abhängt. Jede der genannten Unternehmensformen kann für Ihr Unternehmen geeignet sein.

Wir haben bereits viele Unternehmen erfolgreich bei der Unternehmensgründung in China unterstützt. Unter Berücksichtigung verschiedenster Anforderungen beraten wir regelmäßig Unternehmen bei der Wahl der für sie am besten geeigneten Unternehmensstruktur.

Wenn Sie in den chinesischen Markt eintreten möchten und herausfinden wollen, welche der Strukturen für Ihr Unternehmen am geeignetsten ist, können Sie uns jederzeit unter [email protected] kontaktieren.

Für weitere Informationen zur Gründung einer WFOE in China, fragen Sie jetzt unser WFOE Whitepaper an.