Gründung eines Joint Ventures in China

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Möchte ein Unternehmen nach China expandieren, kann es zwischen verschiedenen Möglichkeiten zum Markteintritt wählen. Je nach den spezifischen Bedürfnissen und Zielen des Unternehmens sollte nach sorgfältiger Abwägung das geeignetste Instrument gewählt werden. Ein gängiger Weg für den Markteintritt nach China ist die Gründung eines Joint Venture (JV).

In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Joint Venture ausmacht, wie man ein solches gründet und welche Überlegung Sie vorab berücksichtigen sollten.

WAS IST EIN JOINT VENTURE IN CHINA?

Ein Joint-Venture in China – auch bekannt als Chinesisch-Ausländisches Gemeinschaftsunternehmen – ist eine beschränkt haftende Gesellschaft, die zwischen einem ausländischen Investor und einer chinesischen Firma oder Person gegründet wird. Der Unterschied zu einer ausschließlich ausländisch investierten Gesellschaft (WFOE) liegt in der Notwendigkeit eines lokalen Anteileigners.

Gemeinschaftsunternehmen wurden in der Vergangenheit in zwei Kategorien eingeteilt:

  • Beteiligungs-Joint Venture (Equity Joint Venture, EJV) – geregelt wurde dieses durch das Gesetzt über Chinesisch-Ausländische Beteiligungs-Joint Ventures. Hier leisteten die beteiligten Parteien Eigenkapital entsprechend ihrer Beteiligungsquote.
  • Kooperatives Joint Venture (Co-operative Joint Venture, CJV) – geregelt wurde dieses durch das Gesetzt über Chinesisch-Ausländische Kooperative Joint Ventures. Diese Art des JV bot Investoren eine höhere Flexibilität. Die Kontrolle, der Gewinn und das Risiko mussten nicht nach Höhe des geleisteten Eigenkapitals aufgeteilt werden. Sie waren vertraglich verhandelbar unabhängig des gehaltenen Anteils am Unternehmen.

Seit dem 1. Januar 2020 wurden die Unterscheidungen zwischen diesen beiden Formen jedoch aufgehoben und Joint Ventures werden seitdem nach dem Gesellschaftsrecht gegründet.

WIE FUNKTIONIERT EIN CHINESISCHES JOINT VENTURE?

Gemäß dem Gesellschaftsrecht können JVs entweder die Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft annehmen und müssen eine dreigliedrige Struktur vorweisen.

Die Leitung eines solchen Konstrukts gestaltet sich für Unternehmen mit begrenzter internationaler Erfahrung komplexer, da das chinesische Geschäftsumfeld andere Herausforderungen birgt.

Unternehmen, die mittels eines Joint Ventures in den chinesischen Markt eintreten, sind nicht nur mit einer anderen (Arbeits-)Kultur konfrontiert, sondern auch mit Herausforderungen im Management, da sie bei Entscheidungen über die chinesische Tochter nicht immer den gewünschten Einfluss nehmen können.

WICHTIGE ÜBERLEGUNGEN BEI DER GÜNDUNG EINES CHINESISCHEN JOINT VENTURES

GESELLSCHAFTERVERTRAG

Für ausländische Investoren ist es wichtig, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter in der Gründungsphase sorgfältig festzulegen, da die Beteiligungsstruktur mit mehr als einem Investor von unterschiedlichen Interessen geprägt sein kann.

Im Gesellschaftervertrag werden die wichtigsten Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern, wie z. B. die Höhe des Eigenkapitals und die Beteiligungsquote, beschrieben. Der Gesellschaftsvertrag muss den chinesischen Rechtsvorschriften entsprechen und vor der Beantragung der Geschäftslizenz des Gemeinschaftsunternehmens erstellt werden.

SATZUNG

Die Satzung legt die Regeln für die Leitung des Gemeinschaftsunternehmens fest. Sie enthält wichtige Informationen über den Geschäftsumfang des Unternehmens, die Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Investoren sowie die Höhe des Stammkapitals. Außerdem werden hier Regelungen zum Vorstand, die gesetzlichen Vertreter und die Aufsichtsorgane des Unternehmens genannt.

Unternehmen müssen alle Änderungen oder Ergänzungen der Satzung genau aufzeichnen, da nachlässiges Handeln des Unternehmens negative Konsequenzen nach sich ziehen kann.

GESCHÄFTSUMFANG

Der Geschäftsumfang ist eine offizielle Aufstellung und Beschreibung der Aktivitäten, die ein Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit in China durchführen will. Der Geschäftsumfang wird auf der Geschäftslizenz eines Unternehmens angegeben und ist für jedermann über das Unternehmensregister auf der Website der chinesischen Behörde für Marktregulierung (AMR) einsehbar.

Ein Unternehmen darf nur die Tätigkeiten ausüben, die in seinem Geschäftsumfang festgelegt sind. Wenn ein Unternehmen außerhalb seines Geschäftsumfangs tätig wird, kann es mit einer Geldstrafe belegt werden. In bestimmten Fällen kann dem Unternehmen sogar die Geschäftslizenz entzogen werden.

Die Negativliste gibt Aufschluss darüber, welche Tätigkeiten in den Geschäftsumfang eines Unternehmens aufgenommen werden können. Sie enthält alle Industriezweige und Branchen, in denen es ausländischen Investoren rechtlich untersagt ist, in China zu investieren (erfahren Sie hier mehr über Chinas Negativliste).

Dabei ist es wichtig, nicht nur die Geschäftstätigkeiten, die das Unternehmen zunächst in China ausüben möchte, sorgfältig zu prüfen, sondern auch künftig geplante Aktivitäten, zu berücksichtigen, denn eine rückwirkende Änderung des Geschäftsumfangs kann komplex und zeitaufwändig sein.

GRUNDKAPITAL & GESAMTINVESTITION

Das Grundkapital eines Unternehmens ist der Gesamtbetrag des Eigenkapitals oder der Kapitaleinlagen, die von den Gesellschaftern des Gemeinschaftsunternehmens in voller Höhe eingezahlt werden müssen. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um eine steuerfreie Einlage, die entweder in bar oder in Form von Technologien, Maschinen oder anderen Vermögenswerten geleistet werden kann. Unserer Erfahrung nach, ist er empfehlenswert die Einlage in bar zu leisten.

Unternehmen sind verpflichtet, innerhalb von 30 Jahren nach ihrer Gründung den vollen Betrag des Stammkapitals einzuzahlen. Daher kann die Kapitaleinlage in Raten gezahlt werden.

Die Gesamtinvestition bezieht sich auf den Betrag der Mittel, die das Gemeinschaftsunternehmen benötigt, um seine laut Satzung festgelegten Produktions- oder Betriebsziele zu erreichen. In der Satzung des Unternehmens müssen sowohl die Höhe des Grundkapitals als auch die Höhe der Gesamtinvestition angegeben sein.

Tabelle: Grundkapital und Gesamtinvestitionsquote

REGISTRIERTE BEVOLLMÄCHTIGTE UND BETEILIGTE PERSONEN

Joint Ventures in China müssen in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsrecht eine dreigliedrige Struktur vorweisen, die die folgenden Positionen umfasst:

  • Gesellschafterversammlung
  • Vorstand
  • Aufsichtsrat

GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG

Dies ist die höchste Instanz eines Joint Ventures und setzt sich aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Einzelheiten zu den Gesellschaftern sind in der Regel im Gesellschaftervertrag sowie in der Satzung des Unternehmens enthalten.

Die Gesellschafterversammlung ist befugt, den Vorstand zu ernennen, der für die Geschäftsführung des Gemeinschaftsunternehmens verantwortlich ist. Die folgenden Angelegenheiten sind den Aktionären zur Prüfung vorzulegen und müssen von mindestens zwei Dritteln der Stimmberechtigten in einer Gesellschafterversammlung genehmigt werden:

  • Änderungen der Satzung des Unternehmens.
  • Änderungen des Grundkapitals.
  • Unternehmensfusionen, -spaltungen, -liquidationen oder wesentliche Änderungen der Unternehmensstruktur.

VORSTAND

Die Geschäftsführung eines Gemeinschaftsunternehmens wird vom Vorstand wahrgenommen. Die Gesellschafter können wählen, ob sie einen einzelnen geschäftsführenden Direktor oder einen Vorstand ernennen. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder darf 3 Jahre nicht überschreiten, und die Anzahl der Vorstandsmitglieder ist je nach Art des Unternehmens unterschiedlich. Es gelten die folgenden Regeln:

  • Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteht der Vorstand aus mindestens 3 und höchstens 13 Mitgliedern.
  • Bei einer Aktiengesellschaft besteht der Vorstand aus mindestens 5 und höchstens 19 Mitgliedern.

GESETZLICHER VERTRETER

Ein Joint Venture muss einen gesetzlichen Vertreter ernennen, der im Namen des geschäftsführenden Direktors oder des Vorsitzenden des Verwaltungsrats das Unternehmen leitet. Die Daten des gesetzlichen Vertreters müssen bei der örtlichen Behörde für Marktregulierung hinterlegt werden.

AUFSICHTSRAT

Gemäß dem neuen Gesetz über Auslandsinvestitionen muss ein Joint Venture mindestens eine natürliche Person als Aufsichtsorgan ernennen oder alternativ einen Aufsichtsrat bestellen, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht.

Der Aufsichtsrat soll die Geschäftsführung bzw. den Vorstand zum Schutz der Interessen der Gesellschafter beaufsichtigen. Daher kann ein Aufsichtsratsmitglied eines Joint Ventures nicht gleichzeitig das Amt des gesetzlichen Vertreters, des Geschäftsführers oder des Vorstands übernehmen.

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Joint Venture kann einen Geschäftsführer einstellen, der das Tagesgeschäft des Unternehmens leitet, was aber nicht zwingend erforderlich ist.

EINGETRAGENE ADRESSE

Ein Joint Venture in China muss eine registrierte Adresse vorweisen können. Der Nachweis einer solchen Adresse ist während des Gründungsprozesses zu erbringen. Um für die Unternehmensregistrierung geeignet zu sein, muss die eingetragene Adresse die folgenden 2 Anforderungen erfüllen:

  1. Die Adresse kann für Geschäftszwecke genutzt werden.
  2. Kein anderes Unternehmen ist unter derselben Adresse registriert.

FIRMENNAME

Der offizielle Firmenname eines Unternehmens in China wird auf Chinesisch geführt und bei allen zuständigen chinesischen Behörden registriert. Dieser Unternehmensname muss dem folgenden Format entsprechen:

  1. Selbst gewählter chinesischer Name für das Unternehmen (z.B. MSA).
  2. Hauptgeschäftstätigkeit, die das Unternehmen ausüben wird (z.B. Beratung, Handel, Technologie etc.).
  3. Region oder Ort der Gründung (z. B. Shanghai).
  4. Rechtsform des Unternehmens (z.B. GmbH/ AG).

Unternehmen müssen zwar einen chinesischen Namen haben, können aber auch einen inoffiziellen englischen Namen verwenden. Der englische Name wird beim Finanz- und Handelsministerium (MOFCOM) registriert. Dieser kann ebenfalls in den Firmenstempel eingraviert und für die Registrierung bei einer Bank verwendet werden.

DER GRÜNDUNGSPROZESS EINES JOINT VENTURES IN CHINA

1. Vorabgenehmigung und Namensregistrierung – Sobald über die Struktur des Gemeinschaftsunternehmens entschieden wurde, können die Antragsteller sich online für eine Vorabgenehmigung von strukturellen Entscheidungen sowie der Registrierung des Firmennamens anmelden. In dieser Phase muss das Unternehmen digitale Scans der Ausweisdokumente des betreffenden Personals sowie eine Kopie des Mietvertrags hochladen.

2. Antrag bei der Behörde für Marktregulierung (AMR) – Nach Erhalt der von den Investoren unterzeichneten und legalisierten Antragsunterlagen kann der offizielle Antrag bei der Behörde für Marktregulierung gestellt werden. Wenn diese zustimmt, wird die Geschäftslizenz ausgestellt. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Gesellschaft offiziell als gegründet, ist jedoch noch nicht betriebsbereit.

3. Unternehmensstempel –Sobald die Geschäftslizenz ausgestellt wurde, können die Unternehmensstempel in Auftrag gegeben werden. Diese Stempel dienen als repräsentative Unterschrift des Unternehmens und bewirken, dass damit versehene Dokumente rechtlich verbindlich werden.

4. Eröffnung eines Bankkontos – Um voll funktionsfähig zu werden, muss das JV ein RMB Basiskonto sowie ein Fremdwährungskonto eröffnen. Um das in Fremdwährung eingezahlte Kapital der chinesischen Tochtergesellschaft in China nutzen zu können, muss es vom Fremdwährungskonto in RMB auf das RMB-Basiskonto umgewandelt werden.

5. Satzung – Fertigstellung des JV-Vertrags und der Satzung, die alle Informationen über die Organisation, die Grundsätze, die Arbeitsweise, den Managementstil und die festgelegten Regeln enthalten müssen.

6.Steuerliche Registrierung– Jedes ausländisch investierte Unternehmen in China muss die steuerlichen Anforderungen erfüllen und innerhalb von 30 Tagen nach der Unternehmensgründung mit den folgenden steuerlichen Registrierungen beginnen:

  1. Allgemeine Anmeldung bei der nationalen und lokalen Steuerbehörde.
  2. Registrierung für den Status eines allgemeinen Steuerzahlers.
  3. Registrierung zur Ausstellung von USt-Fapiaos.
  4. Registrierung bei der Sozialversicherung und dem Eigenheimfonds.

7. Weitere Lizenzen (falls zutreffend) – Außerdem können weitere Lizenzen zum Betrieb des Unternehmens notwendig sein, z. B: eine Import-/Exportlizenz oder eine branchenspezifische Lizenz, bspw. für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, bestimmte freiberufliche Dienstleistungen, Alkoholvertrieb, etc.

VORTEILE EINES JOINT VENTURE IN CHINA

  • Zugang zu beschränkten Geschäftsbereichen – Sie können durch ein Chinesisch-Ausländisches Joint Venture Zugang zu Geschäftsbereichen erlangen, die rein ausländisch investierten Unternehmen verwehrt sind.
  • Marktzugang trotz Restriktionen – Aufgrund des Ausbruchs der Pandemie haben viele ausländische Investoren das Joint Venture als Methode zum Markteintritt gewählt. Der Vorteil dabei war, dass lokale Partner vor Ort die Verwaltung der Aktivitäten übernehmen konnten.
  • Einblicke & Fachwissen – Ausländische Investoren erhalten Einblicke und Fachwissen über die Funktionsweise des chinesischen Marktes. Dazu gehört auch das Bewusstsein über die Wichtigkeit eines Netzwerks sowie Vertriebskanäle und Partner für das Wachstum des Unternehmens.
  • Geringeres Risiko– Durch einen lokalen Partner im chinesischen Markt wird das Risiko für den ausländischen Partner erheblich reduziert. Viele ausländische Unternehmen, die keine Erfahrung auf dem chinesischen Markt haben, entscheiden sich für ein Joint Venture, um das Risiko zu verringern.

NACHTEILE EINES JOINT VENTURE IN CHINA

  • Den richtigen Partner finden – Den richtigen Partner zur Gründung eines JV in China zu finden, kann sich als langwieriger Prozess gestalten, der zudem zusätzliche Kosten verursacht.
  • Weniger Kontrolle – Aufgrund der Beteiligung mehrerer Partner hat auch der ausländische Partner weniger Kontrolle über die Entscheidungsprozesse.
  • Interessenkonflikte – Durch unterschiedliche Managementstile und kulturelle Unterschiede kann es zu Interessenkonflikten kommen.
  • Gründungprozess – Dieser kann recht komplex sein und bis zu 5 Monate dauern.

Die Gründung eines Joint Ventures ist keine einfache Aufgabe und erweist sich oft als kostspielig und zeitaufwändig. Ein gutes Verständnis des mitunter komplizierten Gründungsprozesses sowie Kenntnisse über Gesetze und Verfahren sind unverzichtbar. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Unternehmensdienstleistungen verfügen wir über das notwendige Fachwissen, um Unternehmen beim Eintritt in den chinesischen Markt und über den gesamten Lebenszyklus zu unterstützen. In unserem Joint Venture White Paper erfahren Sie weitere detaillierte Informationen in diesem Themenbereich.

MSA IN CHINA

MSA ist ein Finanzdienstleister mit Sitz in Shanghai Seit 2011 unterstützen wir ausländische Unternehmen in allen Provinzen Chinas sowie in Hongkong mit Buchhaltung, Steuern, Compliance, Personal und Gehaltsabrechnung und Unternehmensdienstleistungen. Unter Einhaltung unserer Werte Transparenz, Compliance und Nachhaltigkeit ist es unser Ziel, ausländischen Unternehmen ein umfassendes Angebot an Finanzdienstleistungen zu bieten. Unsere Mission ist es, unseren Mandanten ein gutes Verständnis der geltenden Berichterstattungs- und unternehmensrechtlichen Vorschriften zu vermitteln und sicherzustellen, dass sie stets die volle Kontrolle über Ihre Finanzen haben.

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