Körperschaftssteuer China

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Die Körperschaftssteuer (Corporate Income Tax, CIT) ist generell auf alle Unternehmen in China bzw. für Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in China anwendbar. Ein fundiertes Verständnis der chinesischen Körperschaftssteuer ist für die vollständige Einhaltung der Vorschriften in China unerlässlich. Daher werden in diesem Artikel alle wesentlichen Merkmale der chinesischen Körperschaftsteuer erörtert, einschließlich der Klassifizierung der Steuerpflichtigen in China, der Methode zur Berechnung der Körperschaftsteuer, der anwendbaren Abzüge und Befreiungen von der Körperschaftsteuer, der anwendbaren Körperschaftsteuersätze, der Vorzugssätze für die Körperschaftsteuer und der Quellensteuersätze.

KÖRPERSCHAFTSSTEUER IN CHINA: ALLES, WAS SIE WISSEN MÜSSEN

In der Volksrepublik China tätige Unternehmen, die Einkünfte erzielen, müssen in der Regel eine Körperschaftssteuer (Corporate Income Tax, CIT) zahlen, die auch als Unternehmenssteuer (Enterprise Income Tax, EIT) bezeichnet wird. Die Körperschaftssteuer wird durch das Gesetz der Volksrepublik China über die Körperschaftssteuer geregelt. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen mit Ausnahme von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Die Körperschaftssteuer in China wird als Prozentsatz des berechneten Nettoeinkommens eines Unternehmens in einem Geschäftsjahr erhoben. Alle angemessenen Geschäftskosten und Verluste, die in diesem Geschäftsjahr entstanden sind, müssen vom Jahreseinkommen abgezogen werden, um das steuerpflichtige Einkommen eines Unternehmens zu ermitteln. Um den anzuwendenden Steuersatz zu ermitteln, müssen wir die Nettogewinne eines Unternehmens überprüfen. In China müssen Unternehmen die Körperschaftsteuer vierteljährlich an die chinesischen Steuerbehörden abführen, und mögliche Anpassungen erfolgen im darauffolgenden Geschäftsjahr, wenn die jährliche Körperschaftsteuererklärung eingereicht wird. Ein fundiertes Verständnis des chinesischen Körperschaftsteuerrechts ist für die Einhaltung der Vorschriften für ausländisch investierte Unternehmen mit Aktivitäten in China von entscheidender Bedeutung, weshalb wir in diesem Artikel die wichtigsten Aspekte des chinesischen Körperschaftsteuerrechts erörtern.

KÖRPERSCHAFTSTEUERPFLICHTIGE IN CHINA

Gemäß dem chinesischen Körperschaftsteuergesetz werden Unternehmen in ansässige und nicht-ansässige Unternehmen unterteilt. Zu den gebietsansässigen Unternehmen gehören sowohl Unternehmen, die in China nach chinesischem Recht gegründet wurden, als auch Unternehmen, die nach ausländischem Recht gegründet wurden, aber tatsächlich unter der Verwaltung von Institutionen in China stehen. Nicht-ansässige Unternehmen sind Unternehmen, die nach dem Recht eines anderen Landes gegründet wurden und deren tatsächliche Verwaltungseinrichtung sich nicht in China befindet, die aber Einrichtungen oder Niederlassungen in China haben oder die keine solchen Einrichtungen oder Niederlassungen haben, aber Einkünfte in China erzielen.

Sowohl ansässige als auch nicht-ansässige Unternehmen unterliegen der Körperschaftssteuer, wenn auch mit Unterschieden bei den CIT-Verpflichtungen. Ansässige Unternehmen sind mit ihren weltweiten Einkünften steuerpflichtig, d.h. auch mit Einkünften, die sowohl in China als auch im Ausland erzielt werden. Ein nicht-ansässiges Unternehmen ohne Niederlassung in China wird nur mit seinen in China erzielten Einkünften besteuert, während ein nicht-ansässiges Unternehmen mit Niederlassung in China mit den Einkünften besteuert wird, die direkt von seiner chinesischen Niederlassung stammen oder mit ihr in Verbindung stehen, unabhängig davon, ob es sich um chinesische oder nicht-chinesische Einkünfte handelt.
Wie bereits erwähnt, müssen Einzelunternehmen und Personengesellschaften keine CIT zahlen, da die Gewinne aus diesen Unternehmensformen als persönliches Einkommen behandelt werden.

BERECHNUNGSMETHODE DER CHINESISCHEN KÖRPERSCHAFTSSTEUER (CHINA CIT CALCULATION)

In China wird folgende Formel für die Berechnung der zu zahlenden CIT angewendet:

  • Zu zahlende CIT = CIT-steuerpflichtiges Einkommen * Anwendbarer Steuersatz – Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen (falls zutreffend)

Darüber hinaus wird das zu versteuernde CIT-Einkommen in China nach der folgenden Formel ermittelt:

  • CIT-steuerpflichtiges Einkommen = Gesamtjahreseinkommen – Ausgaben/Kosten – Verlustvortrag

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass in China Verluste maximal 5 Jahre lang vorgetragen werden können. Außerdem können in China Kosten (Ausgaben) nur dann abgezogen werden, wenn die Unternehmen die Ausgaben durch Vorlage des entsprechenden Fapiao nachweisen können (um mehr über das chinesische Rechnungsstellungssystem, d. h. das Fapiao-System, zu erfahren, lesen Sie bitte unseren vollständigen Artikel über Fapiao).

CIT-BEFREIUNGEN/ERMÄSSIGUNGEN IN CHINA

Wie bereits erwähnt, kann die Höhe der zu zahlenden Körperschaftsteuer in China durch bestimmte Steuerbefreiungen oder -erleichterungen reduziert werden. Nachfolgend werden die gesetzlichen und zusätzlichen Abzüge aufgeführt, die nach chinesischem Recht möglich sind und die CIT-Belastung eines Unternehmens verringern können.

– GESETZLICHE ABZÜGE

Gemäß den „Regulations for the Implementation of the Corporate Income Tax Law of the People’s Republic of China“ sind die folgenden gesetzlichen Abzüge anwendbar:

ZUSÄTZLICHE ABZÜGE

Die folgenden zusätzlichen Abzüge können zur Reduzierung der zu zahlenden Körperschaftsteuer für Unternehmen in China genutzt werden:

  • Forschungs- und Entwicklungskosten, die für die Entwicklung neuer Technologien, neuer Produkte und neuer Verfahren anfallen, können abgezogen werden, wenn sie nicht als immaterielle Vermögenswerte aktiviert werden. Ursprünglich konnten 50 % dieser Ausgaben abgezogen werden, aber gemäß der im Jahr 2018 veröffentlichten Verordnung (Caishui (2018) Nr. 99) wurde dieser Satz auf 75 % erhöht.

Im Regierungsarbeitsbericht 2021 wurde diese Politik bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Darüber hinaus wurde im Arbeitsbericht der Regierung festgelegt, dass Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes ihre F&E-Ausgaben zu 100 % absetzen können. Diese Politik hat kein Verfallsdatum.

  • 100 % der Lohnkosten, die an Behinderte und andere Arbeitnehmer gezahlt werden, die vom Staat bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen unterstützt werden, können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

WELCHE CIT-SÄTZE GELTEN IN CHINA?

Der Standardsatz für die chinesische Körperschaftsteuer beträgt sowohl für ausländische als auch für inländische Unternehmen 25 %. Für nicht-ansässige Unternehmen ohne Niederlassung in China, die auf ihre in China erzielten Einkünfte besteuert werden, gilt jedoch ein Steuersatz von 20 %.

KLEINE UND ERTRAGSSCHWACHE UNTERNEHMEN

Nach zusätzlichen Vorschriften der chinesischen Steuerbehörde (State Administration of Taxation, STA) gibt es für kleine Unternehmen mit geringem Gewinn eine besonders vorteilhafte Steuerpolitik. Gemäß der Verordnung müssen Unternehmen die folgenden Kriterien erfüllen, um als kleine und ertragsschwache Unternehmen zu gelten:

  • Das jährliche steuerpflichtige Einkommen des Unternehmens liegt unter 3.000.000 RMB.
  • Das Unternehmen beschäftigt weniger als 300 Mitarbeiter.
  • Das Gesamtvermögen des Unternehmens liegt unter RMB 50.000.000.

Für qualifizierte kleine Unternehmen mit geringem Gewinn wird der folgende CIT-Satz angewandt:

1.          Unternehmensgewinn unter 1 Million RMB – effektiver CIT-Satz von 2,5 %;
Basierend auf einem 20-prozentigen CIT-Satz, der auf 12,5 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens eines Unternehmens angewandt wird, für den Anteil des steuerpflichtigen Einkommens bis zu 1 Million RMB.

2.         Unternehmensgewinn zwischen 1 Million und 3 Millionen RMB – effektiver CIT-Satz von 10 %;
Basierend auf einem CIT-Satz von 20 Prozent, der auf 50 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens eines Unternehmens für den Anteil des steuerpflichtigen Einkommens zwischen 1 Million und 3 Millionen RMB angewendet wird.

3.         Unternehmensgewinne über 3 Millionen RMB – Standard-CIT-Satz von 25 %.
Die oben erwähnte Vorzugspolitik für kleine und gewinnschwache Unternehmen wird in ihrer derzeitigen Form bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft bleiben (laut Caishui [2019] Nr. 13). Hier ist zu beachten dass mit der Ankündigung von 2019 eine ursprüngliche Präferenzpolitik aus einer Ankündigung von 2018 effektiv verlängert wurde. Im Laufe des Jahres 2021 werden Aktualisierungen der chinesischen STA erwartet, ob die Präferenzpolitik nach Ablauf ihres derzeit geplanten Gültigkeitsdatums auslaufen oder verlängert werden wird. Im Arbeitsbericht der Regierung für das Jahr 2021 wurde der Steuersatz für Unternehmen mit einem Gewinn von weniger als 1 Million RMB von 5 % auf 2,5 % halbiert, was bis zum 31. Dezember 2022 gelten wird. Zu den anderen (Vorzugs-)Sätzen wurden von den chinesischen Behörden bisher keine Ankündigungen gemacht.

– ANDERE PRÄFERENZIELLE SÄTZE

Zusätzlich zu den Vorzugssätzen für kleine Unternehmen und Unternehmen mit geringem Gewinn kommen Unternehmen in bestimmten Branchen oder bestimmten Regionen Chinas auch in den Genuss mehrerer Steuervergünstigungen. Zu diesen Steuererleichterungen gehören unter anderem:

  • Für Unternehmen, die von den chinesischen Steuerbehörden als „High-Tech“ eingestuft werden, gilt ein Standard-CIT-Satz von 15 %.
  • Unternehmen, die integrierte Schaltkreise entwickeln, und wichtige Softwareunternehmen in China haben Anspruch auf einen ermäßigten CIT-Satz von 10 %, nachdem sie in den ersten 5 Jahren ihrer Geschäftstätigkeit von der Steuer befreit sind.
  • Unternehmen, die in den westlichen Regionen Chinas (Chongqing, Sichuan, Guizhou, Yunnan, Tibet, Shaanxi, Gansu, Ningxia, Qinghai, Xinjiang, Innere Mongolei und Guangxi) in geförderten Industriezweigen tätig sind, können einen reduzierten Standard-CIT-Satz von 15 % in Anspruch nehmen.
  • Freihandelshäfen in Freihandelszonen, wie der Freihandelshafen von Hainan oder die Lingang New Area in Shanghai, bieten Unternehmen, die in besonders geförderten Branchen tätig sind, ermäßigte CIT-Sätze.

ANMELDUNG UND ZAHLUNG DER CHINESISCHEN KÖRPERSCHAFTSSTEUER

Nach chinesischem Recht muss die Körperschaftssteuer vierteljährlich eingereicht und gezahlt werden. Für große Unternehmen ist es jedoch möglich, die Körperschaftsteuer monatlich zu erklären und zu zahlen, während dies für KMU aufgrund des zusätzlichen Verwaltungsaufwands nicht ratsam ist. Die Unternehmen müssen ihre Steuererklärungen für die Vorauszahlung der Körperschaftsteuer innerhalb von 15 Tagen nach Monats- oder Quartalsende einreichen und die Steuervorauszahlungen leisten (dies kann sich je nach den chinesischen Feiertagen ändern). Im Allgemeinen wird die zu zahlende Steuer automatisch vom Bankkonto des Unternehmens abgebucht, nachdem die Steuerbehörde und die örtliche Bank des Unternehmens einen Tripartite-Vertrag unterzeichnet haben.

Die Unternehmen sind verpflichtet, die jährlichen Körperschaftssteuerzahlungen innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Steuerjahres abzurechnen und einzureichen (Frist bis zum 31. Mai). Aufgrund von Diskrepanzen zwischen den chinesischen Rechnungslegungsstandards und dem chinesischen Steuerrecht kann der tatsächliche Betrag des zu versteuernden Einkommens der Körperschaftsteuer von den Gesamtgewinnen auf der Grundlage der Rechnungslegungsstandards abweichen. Dies bedeutet, dass eine Anpassung der im Laufe des Steuerjahres eingereichten vorläufigen CIT-Anmeldungen erforderlich sein kann. Im Falle einer unzureichenden oder überhöhten Zahlung können Unternehmen eine Rückerstattung oder Nachzahlung der Steuer beantragen. Lesen Sie unseren Artikel über die jährliche Prüfung und Einhaltung der Vorschriften in China, um mehr über die jährlichen gesetzlichen Anforderungen in China zu erfahren.

QUELLENSTEUER IN CHINA

Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine Körperschaftssteuer, die von nicht in China ansässigen Unternehmen ohne ständige Niederlassung erhoben wird, die Einkünfte aus China erzielen. Es gibt verschiedene Kategorien von Einkünften aus China, wie z.B.:
1.          Dividendeneinkünfte aus Kapitalbeteiligungen (z.B. ausländisch investierte Unternehmen (FIEs)).
2.         Lizenzeinnahmen (z. B. aus der Lizenzierung einer Marke).
3.         Zinserträge aus der Bereitstellung von Mitteln.
4.         Andere Einkünfte, die von der chinesischen Steuerbehörde als steuerpflichtig angesehen werden können.

Die Quellensteuer wird von dem Unternehmen in China einbehalten, d.h. das chinesische Unternehmen fungiert als Quellensteuerstelle.

Der Quellensteuersatz der CIT setzt sich zusammen aus dem CIT-Satz von 25 % und dem Satz für den angenommenen Gewinn. Der geschätzte Gewinnsatz liegt zwischen 15 % und 50 % und wird von der lokalen chinesischen Steuerbehörde festgelegt. Unserer Erfahrung nach akzeptiert die Steuerbehörde in der Regel einen Satz von 40 % des angenommenen Gewinns, was zu einem Quellensteuersatz von 10 % führt. Es ist jedoch möglich, einen niedrigeren Satz für den geschätzten Gewinn zu beantragen, aber das Unternehmen muss dafür einen Nachweis erbringen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Entscheidung über die Anwendbarkeit eines niedrigeren geschätzten Gewinnsatzes vollständig im Ermessen des örtlich zuständigen Steuerbeamten liegt. Wenn ein ausländisches Unternehmen in einem Land oder Gebiet ansässig ist, das ein Doppelbesteuerungsabkommen (d.h. DBA) mit der Volksrepublik China abgeschlossen hat und in dem DBA für bestimmte Kriterien ein niedrigerer Quellensteuersatz festgelegt ist, kann das ausländische Unternehmen die Anwendung des reduzierten Quellensteuersatzes beantragen.

SCHLUSSFOLGERUNG ZUR KÖRPERSCHAFTSSTEUER IN CHINA

Ein fundiertes Verständnis der chinesischen Körperschaftssteuer ist für die Einhaltung der Vorschriften für ausländische Unternehmen, die in China tätig sind, unerlässlich. In China gilt die Körperschaftssteuer für alle Unternehmen in China oder für Unternehmen, die Einkünfte aus China beziehen. Um die chinesische Gesetzgebung einzuhalten, müssen Unternehmen die Körperschaftssteuer vierteljährlich einreichen und bezahlen, in der Regel innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss des Quartals. Während in China ein Standard-CIT-Satz von 25 % gilt, gibt es mehrere vorteilhafte Steuerpolitiken, von denen die Unternehmen profitieren können. Wir raten allen Unternehmen, die in China tätig sind, sorgfältig zu prüfen, welche Vorzugsregelungen sie in Anspruch nehmen können, um die Steuerlast auf in China erzielte Einkünfte zu senken.

Wenn Sie Fragen zur Einreichung oder spezifischen Berechnung der Körperschaftssteuer Ihres Unternehmens in China oder andere steuerliche Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns unter [email protected] zu kontaktieren.