China Joint Venture

Ein Gemeinschaftsunternehmen, auch bekannt als Joint Venture, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die durch eine Partnerschaft zwischen einem ausländischen Investor und einer juristischen oder natürlichen chinesischen Person gegründet wird (daher der Name Chinesisch-Ausländisches Joint Venture). Joint Ventures werden häufig als Investitionsvehikel genutzt, um in Geschäftsbereichen in China aktiv sein zu können, die für ausländische Unternehmen eingeschränkt oder verboten sind.

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Unternehmen ein Gemeinschaftsunternehmen als bevorzugte Gesellschaftsform wählt, um in den chinesischen Markt einzutreten und dort operativ tätig zu werden. Diese können im Zugang zu Fachwissen auf dem lokalen Markt, der Risikominimierung oder der Umgehung von Beschränkungen für ausländische Investoren liegen, um nur eine Auswahl an Gründen zu nennen. Unser Joint Venture Whitepaper behandelt die wichtigsten Überlegungen, die man bei der Gründung in dieser Unternehmensform berücksichtigen sollte und erläutert die Funktionsweise sowie Details des rechtlichen Antragsverfahrens eines Joint Ventures.

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Was ist ein chinesisches Joint Venture?

Ein Chinesisch-Ausländisches Gemeinschaftsunternehmen kann als Gesellschaft mit beschränkter Haftung definiert werden, die zwischen einem chinesischen Unternehmen oder einer natürlichen Person und einem ausländischen Investor gegründet wurde. Chinesische Gemeinschaftsunternehmen wurden in der Vergangenheit in zwei Arten unterschieden. Bei Beteiligungs-Joint Ventures (Equity Joint Venture, EJV) leisten die beteiligten Parteien Eigenkapital entsprechend ihrer Beteiligungsquote. In Kooperativen Joint Ventures (Cooperative Joint Venture, CJV) ist die Höhe der Zahlung des Eigenkapitals unabhängig von der in der Satzung bestimmten Beteiligungsquote. Die EJV und CJV unterlagen zuvor dem jeweiligen Gesetz über Chinesisch-Ausländische Beteiligungs-Joint Ventures bzw. dem Gesetz über chinesisch-ausländische Kooperative Joint Ventures.

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es jedoch keine Unterscheidung zwischen den beiden Arten von Gemeinschaftsunternehmen mehr. Ein Joint Venture wird seitdem in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsrecht gegründet, das entweder die Unternehmensform der beschränkten Haftung oder der Aktiengesellschaft für diese vorsieht.

Bei der Einführung des neuen Gesetzes über Auslandsinvestitionen wurde dieses dem chinesischen Gesellschaftsrecht angeglichen und führte dazu, dass ausländisch investierte Unternehmensvorhaben seitdem weniger kompliziert sind. Es zielt letztlich darauf ab, ausländische Investitionen in China zu erhöhen sowie eine gerechtere Behandlung ausländischer und inländischer Unternehmen zu erreichen.

Vergleich der rechtlichen Investitionsvehikel

Ausländische Unternehmen, die sich über mögliche Formen des Markteintritts in China informieren, müssen viele Faktoren beachten. Der Weg hin zur operativen Tätigkeit in China kann ein langwieriger und herausfordernder Prozess sein. Die verschiedenen Eintrittsformen sind von mehreren Kriterien abhängig, einschließlich der Branche und Geschäftstätigkeiten der zukünftigen Niederlassung.

Das neue Gesetz über ausländische Investitionen konzentriert sich auf drei primäre Investitionsvehikel, die sowohl von juristischem als auch von nichtjuristischem Personal in Betracht gezogen werden müssen, nämlich das Gemeinschaftsunternehmen, die WFOE und eine Repräsentanz.

Gemeinschaftsunternehmen in China

Wie bereits erwähnt, kann ein Chinesisch-Ausländisches Joint Venture als Gesellschaft mit beschränkter Haftung von jeweils einem chinesischen Partner und ausländischen Investor gegründet werden. Das Gemeinschaftsunternehmen unterscheidet sich zur WFOE und Repräsentanz hauptsächlich in der Anforderung, dass mindestens ein chinesischer Partner, sei es in Form einer natürlichen oder juristischen Person, beteiligt sind muss.

Ausländische Investoren müssen bei der Gründung eines Joint Ventures die Rechte und Pflichten der Anteilseigner sorgfältig prüfen. Gerade bei der Erstellung offizieller Unternehmensdokumente sollte ein erfahrener Berater hinzugezogen werden. Im Tagesgeschäft kann es dazu kommen, dass die Anteilseigner nicht immer die direkte Kontrolle über ihre Tochtergesellschaften haben. Abhängig davon, welche Partei die Unternehmensstempel oder Bank-Token verwahrt und somit direkten Zugriff auf sie hat oder wessen Personal leitende Positionen übernimmt, kann sich die Verwaltung und Kontrolle des Joint Ventures für ausländische Investoren mit wenig Erfahrung auf dem chinesischen Markt verkomplizieren.

Auch wenn die Gründung und der Betrieb eines Gemeinschaftsunternehmen mit zusätzlichen Schwierigkeiten verbunden sind, gibt es zwei Gründe, warum ein Joint Venture häufig als bevorzugte Form des Markteintritts gewählt wird:

  1. Ein bestimmter Industriezweig ist gesetzlich beschränkt, sodass ausländische Investitionen nur im Rahmen eines Joint Venture zulässig sind.
  2. Das Joint Venture ermöglicht Zugang zu bereits bestehenden Netzwerken oder Marktkenntnissen durch den lokalen Partner.

Andere Arten des Markteintritts in China

WFOE in China

Eine WFOE (Wholly Foreign Owned Enterprise) ist eine Kapitalgesellschaft, die, vergleichbar mit der deutschen GmbH, als beschränkt haftende Gesellschaft gegründet wird. Abweichend von einem Gemeinschaftsunternehmen wird sie jedoch ausschließlich mit Kapital ausländischer Investoren finanziert.

Es gibt drei verschiedene Arten von WFOEs, die sich durch folgende Kriterien unterscheiden lassen und nur nach Erteilung der jeweiligen Lizenz tätig werden dürfen:

  • Die Beratungs-WFOE: Unternehmen in der Dienstleistungsbranche, die im Allgemeinen Beratungsleistungen anbieten.
  • Die Handels-WFOE: Großhandels-, Einzelhandels- und Franchising-Aktivitäten in China sowie bestimmte Beratungsdienstleistungen.
  • Die produzierende WFOE: Ausführung von Fertigungs- und Produktionsaktivitäten, wobei auch Beratungs- und Handelsleistungen zum Geschäftsumfang gehören können.

China Repräsentanz (RO)

Die Repräsentanz wird als eine Form der „Zweigniederlassung“ für den Hauptsitz eines Unternehmens anerkannt und gilt nicht als separate juristische Person. Während eine Repräsentanz kein Grundkapital benötigt, ist sie jedoch stark in ihrem Geschäftsumfang begrenzt und darf lediglich Marketing- und Forschungsaktivitäten für den Hauptsitz durchführen. Kommerzielle Handlungen sind ihr ebenso wenig erlaubt, wie lokales chinesisches Personal einzustellen oder Fapiaos – die offizielle chinesische Rechnung – auszustellen.

Wichtige Überlegungen zur Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens

Gesellschaftervertrag & Satzung

Aufgrund der Teilhabe mehrerer Anteilseigner mit potenziell unterschiedlichen Interessen ist die Verwaltung eines Joint Ventures häufig komplex. Bevor der Unternehmenslizenz des Gemeinschaftsunternehmens beantragt werden kann, muss der Gesellschaftervertrag in Übereinstimmung mit der chinesischen Gesetzgebung von den beteiligten Parteien erstellt werden. In diesem sind unter anderem die Beteiligungsquoten, Vorschriften zur Gewinnverwendung oder Vorgehen im Falle der Liquidation etc. detailliert geregelt.

In der Satzung sind die Regeln der Unternehmensführung sowie die Organisationsstruktur des Joint Ventures festgelegt und diese enthält zusätzlich noch weitere Informationen in Bezug auf den Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

Geschäftsumfang

Der Geschäftsumfang beschreibt die vorgesehenen Tätigkeiten, die die Gesellschaft in China ausüben wird. Dieser Geschäftsumfang ist auf der Website der chinesischen Behörde für Marktregulierung (Administration for Market Regulation, AMR) durch die Registrierung des Unternehmens öffentlich einsehbar.

Grundkapital & Gesamtinvestition

Das gesamte Eigenkapital bzw. die Kapitaleinlagen der Anteilseigner des Gemeinschaftsunternehmens werden als Grundkapital bezeichnet. Das Grundkapital ist grundsätzlich steuerfrei und wird entweder in bar (RMB oder einer Fremdwährung) oder in Form von wertschaffenden Vermögenswerten wie Technologien und Maschinen eingebracht.

Registrierte bevollmächtigte und beteiligte Personen

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist die höchste Instanz des Joint Ventures und besteht aus Vertretern der Anteilseigner, die ihre jeweiligen Interessen vertreten. Einzelheiten zur Gesellschaft sowie der Gesellschafterversammlung finden sich im Gesellschaftervertrag sowie der Satzung.

Vorstand

Der Vorstand leitet das Gemeinschaftsunternehmen und wird von der Gesellschafterversammlung bestimmt.

Gesetzlicher Vertreter

Jedes Joint Venture in China muss einen gesetzlichen Vertreter bestimmen, der die gleichen Rechte hat wie der Vorstandsvorsitzende oder der Geschäftsführer. Die persönlichen Informationen des gesetzlichen Vertreters müssen im Rahmen der Registrierung des Gemeinschaftsunternehmens bei der örtlichen Behörde für Marktregulierung hinterlegt werden.

Aufsichtsrat

Gemäß dem neuen Gesetz über ausländische Investitionen muss mindestens eine natürliche Person in der Funktion der Kontrollinstanz oder ein Aufsichtsrat mit mindestens 3 Mitgliedern ernannt werden.

Geschäftsführer

Ein Geschäftsführer kann, muss aber nicht, ernannt und registriert werden. Dieser ist für die Abwicklung des Tagesgeschäfts verantwortlich.

Eingetragene Adresse

Um in China ein Unternehmen zu registrieren, ist die Meldung an einer offiziellen Adresse notwendig. Da der Ort der Gründung fester Bestandteil des Firmennamens ist, sollte der Mietvertrag bereits vor der Beantragung zur Registrierung des Joint Ventures bei der Behörde für Marktregulierung geschlossen worden sein.

Firmenname

In China gilt der chinesische Firmenname als der rechtlich offizielle Name, der bei allen wichtigen Regierungsbehörden zu registrieren ist und der folgenden Form entsprechen muss:

  1. Selbst gewählter chinesischer Name für das Unternehmen
  2. Hauptgeschäftstätigkeit, die das Unternehmen ausüben wird
  3. Region oder Ort der Gründung
  4. Rechtsform des Unternehmens

Neben diesem kann auch ein inoffizieller englischer Name vergeben werden, der beim Ministerium für Finanzen und Handel (Ministry of Finance and Commerce, MOFCOM) registriert werden muss.

Gründung eines Joint Ventures in China

Der Gründungsprozess eines Gemeinschaftsunternehmens in China hängt von verschiedenen Gesetzen und Vorschriften der Regierungsbehörden ab. Üblicherweise dauert es zwischen 5 und 6 Monaten, bis das Joint Venture voll funktionsfähig ist. Dabei ist die Dauer der Verhandlungen zwischen den Joint Venture-Partnern im Vorhinein noch nicht berücksichtigt. Abhängig der Wahl des Investitionsvehikels und der vorgesehenen Geschäftsaktivitäten, kann der Zeitraum des Gründungsprozesses variieren.

Strukturelle Entscheidungsfindung & Dokumentenvorbereitung

Die Anteilseigner des Unternehmens müssen in der ersten Phase über die Details der Organisationsstruktur entscheiden und alle relevanten Dokumente für den Registrierungsantrag des Joint-Ventures vorbereiten.

Prozess zur Beantragung der Unternehmenslizenz

Vorabgenehmigung und Namensregistrierung

Sobald über die Struktur des Gemeinschaftsunternehmens entschieden wurde, können die Antragsteller sich online für eine Vorabgenehmigung von strukturellen Entscheidungen sowie der Registrierung des Firmennamens anmelden.

Antrag bei der Behörde für Marktregulierung (AMR):

Sobald die Antragsunterlagen unterzeichnet sind und alle notwendigen legalisierten Dokumente vorliegen, kann der offizielle Antrag bei AMR von den Investoren eingereicht werden. Die Unternehmenslizenz wird durch die Genehmigung der AMR erteilt und begründet somit offiziell die Existenz des chinesischen Joint Venture. Trotzdem ist dieses noch nicht voll funktionsfähig.

Erstellen der Unternehmensstempel:

Die Unternehmensstempel können in Auftrag gegeben werden, sobald die Unternehmenslizenz ausgestellt wurde. Diese Stempel dienen als repräsentative Unterschrift des Unternehmens und bewirken, dass damit versehene Dokumente rechtlich verbindlich werden.

Prozess nach Erteilung der Unternehmenslizenz

Eröffnung der Bankkonten:

Um voll funktionsfähig zu werden, muss dem Unternehmen Eigenkapital zufließen und somit die Teilnahme am Kapitalverkehr möglich sein. Dafür sind die folgenden Bankkonten notwendig:

  1. RMB Basis Konto
  2. Fremdwährungskonto

Steuerliche Registrierung:

Nach der Gründung muss das Joint Venture innerhalb einer Frist von 30 Tagen die rechtlichen Anforderungen zur Steueranmeldung erfüllen und die Verfahren zur steuerlichen Registrierung einleiten.

Import-/Exportlizenzantrag (falls zutreffend)

Möchte ein Unternehmen künftig Import- bzw. Exportgeschäfte tätigen, muss bei der örtlichen Zollbehörde ein Antrag auf Erteilung einer Import-/Exportlizenz gestellt werden. Zudem ist ein Zugang zum elektronischen System des Hafenbetreibers notwendig.

Beantragung anderer Lizenzen (falls zutreffend)

Es können weitere branchenspezifische Lizenzen für den Betrieb des Joint Venture notwendig sein, wie bspw. eine Vertriebslizenz für Alkohol.

Rechtliche Anforderungen nach der Gründung

Nachdem das Joint Venture in China erfolgreich gegründet wurde und im Besitz der Unternehmenslizenz ist, müssen auf monatlicher, vierteljährlicher und jährlicher Basis eine Reihe von Verwaltungs- und Compliance-Anforderungen erfüllt werden.

Vor- und Nachteile eines Joint Venture in China

Vorteile

Vorteil 1: Negativliste für ausländische Investitionen

In China gibt es bestimmte Geschäftsfelder und Aktivitäten, in denen ausländische Investoren nur eingeschränkt tätig sein dürfen oder ihnen die Ausführung des Geschäfts in China gänzlich untersagt ist. Die sogenannten „Negativlisten“ bilden einen Rechtsrahmen für verschiedene Branchen und Sektoren und fungieren als Leitlinien für beschränkte ausländische Investitionen.

Sollte ein Investor durch Auflistung seiner Branche in der Negativliste zur Gründung einer WFOE in China beschränkt sein, kann er mittels einer Beteiligung in einem Gemeinschaftsunternehmen mit einem chinesischen Partner dennoch innerhalb dieser Branche operativ tätig werden.

Vorteil 2: Expertise eines lokalen Partners

Ausländischen Investoren fehlt häufig das Know-how zum chinesischen Markt, die lokale Expertise oder das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen in China. Durch den Markteintritt im Rahmen eines Joint Venture zusammen mit einem chinesischen Partner, kann ein Investor von diesem Wissen profitieren und Zugang zum lokalen Netzwerk des chinesischen Partners erlangen.

Für ausländische Investoren ist der chinesische Markt häufig schwer zu erschließen. Der Zusammenschluss mit einem lokalen Partner, der die zu bewältigenden Verfahren begleitet und Einblicke in Vertriebskanäle gibt oder in sein Netzwerk vorstellt, kann für die ausländische Partei von Vorteil sein.

Vorteil 3: Geteilte Haftung

Im Rahmen des Markteintritts mittels eines Gemeinschaftsunternehmens ist die Haftung der Gesellschaft zwischen den beteiligten Parteien aufgeteilt. Dies kann für beide Anteilseigner vorteilhaft sein, wenn sie nicht das volle Risiko bzw. die volle Haftung übernehmen möchten. Zudem verringert es – anders als bei einer WFOE – die zu leistende Summe an Eigenkapital, die grundsätzlich der Beteiligungsquote entsprechend geleistet wird.

Nachteile

Nachteil 1: Weniger Kontrolle und Einflussnahme auf die Unternehmensentscheidungen

In den meisten Partnerschaften ist die Entscheidungsbefugnis zwischen den Parteien geteilt. Folglich hat keiner der Beteiligten die vollständige Kontrolle über die Unternehmensentscheidungen. Wenn zu Beginn der Verhandlungen nicht detailliert genug auf die den Anteilseignern zugesprochenen Handlungsbefugnisse und -einschränkungen eingegangen wird, können später Konflikte entstehen, die hätten vermieden werden können. Es sollte sich daher genügend Zeit für eine klare und präzise Regelung genommen werden.

Nachteil 2: Weitergabe von Wissen

Verfügt der ausländische Investor über sensible Informationen oder ist im Besitz spezieller Technologien, die für den Geschäftsumfang notwendig sind, müssen diese möglicherweise mit dem chinesischen Partner geteilt werden. Während man bei der Gründung einer WFOE solche Geschäftsgeheimnisse schützen kann, ist es im Rahmen eines Gemeinschaftsunternehmens schwierig, vor dem lokalen Partner solche Informationen zurückzuhalten.

Nachteil 3: Unterschiedliche Führungsstile

Eine große Herausforderung, die ausländische Investoren häufig nicht bedenken, sind Unterschiede in der Unternehmensführung zwischen ihnen und dem chinesischen Partner. Zwar werden kulturelle Unterschiede meist berücksichtigt, jedoch bleiben die daraus resultierenden unterschiedlichen Führungsstile oft unbeachtet. Um Konflikte hierbei zu vermeiden, nehmen viele ausländisch investierte Unternehmen einen Partner zum Outsourcing der CFO-Funktion in Anspruch. Durch diese externe Kontrolle stellen sie die Richtigkeit und Genauigkeit der Finanzkennzahlen sowie eine verlässliche Unternehmensführung sicher.

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