Unternehmensgründung in China

Unternehmen, die eine Expansion nach China planen, sollten sich mit den Verfahren zur Unternehmensgründung und -registrierung vertraut machen.

Entscheidet sich ein Unternehmen, eine Gesellschaft in China zu gründen, müssen die für die Gründung und Registrierung geltenden Gesetze eingehalten werden. Zudem sollte eine der Unternehmensstrategie entsprechende Unternehmensform gewählt werden. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen die verschiedenen Unternehmensstrukturen und -formen sowie den Ablauf der Registrierung eines Unternehmens in China.

Die Wahl der Unternehmensform

Eine der wichtigsten Entscheidungen für ausländische Unternehmen, die in den chinesischen Markt eintreten möchten, ist die Wahl der Unternehmensform. Abhängig der Branche und des Umfangs der geplanten Geschäftstätigkeit kann die individuell passendste Unternehmensform gewählt werden. Die im neuen Gesetz über ausländische Investitionen wichtigsten Investitionsformen sind ausschließlich ausländisch investierte Gesellschaften (WFOE), Joint Ventures (JV) und China Repräsentanzen (RO). Um durch Niederlassungen die Geschäftstätigkeit innerhalb des Landes auszuweiten, muss bereits ein Unternehmen in Form einer WFOE oder eines JV innerhalb Chinas bestehen.

Unternehmensform 1: WFOE

Eine ausschließlich ausländisch investierte Gesellschaft (Wholly-Foreign-Owned-Entity, WFOE) ist die am häufigsten gewählte Unternehmensform zur Gründung eines Unternehmens in China. Da ausschließlich ausländische Investoren an diesem beteiligt sind, bleibt auch die Kontrolle mit Blick auf die Geschäftsstrategie und HR-Themen weitgehend bei ihnen. WFOEs lassen sich meist in der Beratung, dem Handel oder dem produzierenden Gewerbe finden.

Unternehmensform 2: Joint Venture

Im Gegensatz zu einer WFOE sind an einem Joint Venture immer mehrere Anteilseigner beteiligt. Bei der Gründung eines JV sind Gründungsdokumente vorzulegen, aus denen die Rechte, Verantwortlichkeiten sowie Beschränkungen jedes Gesellschafters hervorgehen. Joint Ventures bieten sich an, wenn man in einer Branche tätig ist, die in China stark reguliert ist oder wenn lokale Netzwerke oder das Knowhow des chinesischen Partners unverzichtbar sind.

Unternehmensform 3: China Repräsentanz

Eine Repräsentanz ist keine eigenständige juristische Person, sondern eine Ausweitung des Hauptsitzes. Dementsprechend gibt es keine Mindestanforderung an Stammkapital und das RO kann nur innerhalb eines sehr begrenzten Geschäftsumfangs tätig sein. Insbesondere für Unternehmen, die hauptsächlich Marktforschung und Marketingaktivitäten in China durchführen möchten, ist eine Repräsentanz von Vorteil. Sie dürfen in China weder kommerziellen Aktivitäten ausüben noch Fapiaos ausstellen oder lokale Mitarbeiter direkt anstellen.

Niederlassungen

Niederlassungen stellen eine Erweiterung einer bestehenden Tochtergesellschaft in China dar. Sie sind keine eigenständigen juristischen Personen. Niederlassungen ermöglichen es Unternehmen auch an anderen Standorten als dem registrierten Firmensitz tätig zu werden. Als ausländisches Unternehmen ist eine bestehende Gesellschaft in China Voraussetzung, um eine Niederlassung gründen zu können. Der Geschäftsumfang ist aufgrund der Zugehörigkeit zur chinesischen Zentrale auf deren Geschäftsumfang begrenzt. Zudem kann eine Niederlassung nicht unabhängig Waren im- oder exportieren.

Angesichts der relativ geringen Anforderungen ermöglicht eine Niederlassung ausländischen Unternehmen ihre Präsenz innerhalb des Landes auszuweiten und gleichzeitig gesetzeskonform zu handeln. Außerdem ist die Gründung einer Niederlassung günstiger als die Neugründung einer Tochtergesellschaft.

3 Phasen der Unternehmensgründung in China

Sobald über die Unternehmensform entschieden wurde, kann das Unternehmen mit der offiziellen Gründung der chinesischen Tochtergesellschaft beginnen. Die Gründung eines Unternehmens und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit kann in drei Phasen unterteilt werden.

Zunächst wird die formale Struktur des ausländisch investierten Unternehmens festgelegt und die rechtlichen Dokumente vorbereitet. Danach folgt eine Reihe von Anträgen auf Erteilung einer Geschäftslizenz, um eine rechtmäßige chinesische Tochtergesellschaft offiziell zu gründen. Nach Erteilung der Geschäftslizenz durchläuft das Unternehmen schließlich eine Reihe von Registrierungsverfahren, wie z. B. die Erstellung der Unternehmensstempel, die Eröffnung von Bankkonten, die Einreichung von Steuerregistrierungen und die Beschaffung anderer für den Betrieb erforderlicher Lizenzen.

Wie wird ein Unternehmen betriebsfähig?

Im Rahmen der Unternehmensgründung mit ausländischer Beteiligung müssen die Vorschriften zum Registrierungsverfahren genau befolgt werden. Abhängig der Geschäftstätigkeit des Unternehmens kann die Gründung einer voll funktionsfähigen und betriebsfähigen juristischen Person zwischen 2 und 5 Monate in Anspruch nehmen.

Nachdem die offizielle Gründung erfolgt ist sind noch einige weiterer Schritte durchzuführen, um das Unternehmen in einen betriebsfähigen Zustand zu bringen. Im Folgenden werden die zu treffenden strukturellen Entscheidungen sowie die darauffolgenden Schritte zur Registrierung eines Unternehmens in China erläutert.

Phase 1: Vorbereitungsphase

Informationen des ausländisch investierten Unternehmens vorbereiten

Bevor der Registrierungsprozess durch die Behörden gestartet werden kann, müssen die folgenden strukturellen Entscheidungen getroffen werden:

  • Chinesischer Unternehmensname
  • Englischer Unternehmensname (optional)
  • Geschäftsumfang
  • Registrierte Personen
  • Registrierte Adresse
  • Stammkapital und Gesamtinvestment

Legalisation und Vorbereitung der Dokumente

Im Rahmen der Gründung eines Unternehmens in China müssen die Informationen des Investors durch Vorlegen verschiedener Dokumente belegt werden. Es sind insbesondere aktuelle Nachweise sowie Informationen zur Gründung des beteiligten Unternehmens vorzulegen. Die Dokumente können von vertretungsberechtigten natürlichen Personen im Namen des Unternehmens unterzeichnet werden. Das Verfahren zur Legalisation von Dokumenten folgt üblicherweise diesen Schritten:

  • Beglaubigung durch ein offizielles Notariat im Heimatland des ausländischen Unternehmens
  • Beglaubigung durch das Außenministerium des jeweiligen Staates
  • Legalisation durch die chinesische Botschaft/ Konsulat im jeweiligen Staat

Die chinesischen Behörden prüfen alle Informationen, insbesondere den gewählten chinesischen Namen und den angegebenen Geschäftsumfang. Sobald die Entscheidung zur Gründung einer Tochtergesellschaft in China gefallen ist, sollten die Dokumente beschafft und Legalisationsschritte eingeleitet werden.

2. Phase bis zur Ausstellung der Geschäftslizenz

Vorabgenehmigung und Registrierung des Unternehmensnamens

Nachdem die strukturellen Entscheidungen für das zu gründende Unternehmen getroffen wurden, können die Unterlagen für eine Vorab-Genehmigung eingereicht werden.

Das Unternehmen muss legalisierte Kopien der Ausweisdokumente des registrierten Personals sowie den Mietvertrag der registrierten Adresse zur Verfügung stellen. Jeder strukturelle Bestandteil des Vorab-Prozesses wird geprüft. Erst wenn diese genehmigt sind, kann das Unternehmen mit den nächsten Schritten der Namensregistrierung fortfahren. Die offiziellen Antragsunterlagen müssen dann ausgedruckt und von den registrierten Personen unterzeichnet werden.

Antrag bei der Behörde für Marktregulierung (AMR)

Der offizielle Antrag bei der Behörde für Marktregulierung kann eingereicht werden, sobald die unterzeichneten Antragsunterlagen und legalisierten Dokumente vorliegen.

Nach der Genehmigung durch das AMR wird die offizielle Geschäftslizenz ausgestellt, die die rechtliche Existenz der chinesischen Tochtergesellschaft belegt. Zudem kann das Unternehmen eine elektronische Geschäftslizenz beantragen, nachdem die physische Lizenz erstellt wurde, die für die steuerliche Registrierung des Unternehmens unbedingt erforderlich ist. Die elektronische Geschäftslizenz ist mit der physischen Version vergleichbar. Durch einen QR-Code kann sie auf dem Mobiltelefon oder anderen digitalen Geräten abgerufen werden.

Ausstellung der Geschäftslizenz

Nachdem der Antrag zur Unternehmensgründung bei der Behörde für Marktregulierung eingereicht wurde, dauert die finale Prüfung und Ausstellung der Geschäftslizenz ca. 5 Tage. Sobald diese erstellt wurde, gilt die chinesische Tochtergesellschaft offiziell als gegründet.

3. Phase nach Ausstellung der Geschäftslizenz

Erstellung der Unternehmensstempel

Sobald die Geschäftslizenz erstellt wurde, können die Unternehmensstempel erstellt werden. Diese sind für den reibungslosen Geschäftsablauf unerlässlich, da sie durch Anbringung auf Dokumenten – vergleichbar mit einer Unterschrift in Europa – diese rechtsgültig werden lassen.

Eröffnung eines Bankkontos

Damit ein chinesisches Unternehmen seine Geschäftsaktivitäten aufnehmen kann, muss das Kapital auf zwei verschiedenen Konten einzahlbar sein. Das wichtigste Konto ist dabei das RMB-Basiskonto, das zur Abwicklung der täglichen Transaktionen verwendet wird.

Das zweite ist ein Konto für Fremdwährungen, das meist für Kapitalzuführungen von Unternehmen genutzt wird. Der volle Betrag des Stammkapitals kann innerhalb eines Zeitraums von 30 Jahren einbezahlt werden.

Steuerliche Registrierungen

Innerhalb von 30 Tagen nach Gründung des Unternehmens müssen ausländische Investoren alle grundlegenden steuerlichen Registrierungen vornehmen und eine Steueranmeldung einreichen.

Nachdem die steuerliche Registrierung abgeschlossen ist, müssen monatliche und vierteljährliche Steuererklärungen eingereicht werden. Ein Unternehmen muss mehrere Steuerregistrierungen vornehmen; dazu gehören:

  • Registrierung bei der nationalen und lokalen Steuerbehörde;
  • Registrierung für den Status der allgemeinen Steuerpflicht, was zum Vorsteuerabzug unbedingt erforderlich ist – oder den Status als kleiner Steuerpflichtiger;
  • Registrierung für die Ausstellung von Umsatzsteuerrechnungen (“Fapiaos”), die zum Abzug der Vorsteuer erforderlich sind;
  • Registrierung als Arbeitgeber bei der Sozialversicherung und dem Eigenheimfonds.

Anträge für die Import/ Export Lizenz (falls zutreffend)

Wenn das Unternehmen plant, Waren zu im- oder exportieren, muss eine entsprechende Lizenz bei der jeweiligen Behörde beantragt werden. Das Unternehmen muss sich bei der Behörde für Auslandshandel (State Administration for Foreign Exchange, SAFE) registrieren lassen, um internationale Transaktionen erhalten oder versenden zu können.

Zudem können andere Lizenzen notwendig sein, um beispielsweise in der Lebensmittelindustrie tätig werden zu dürfen oder Dienstleistungen, für die besondere Kenntnisse notwendig sind (bspw. Buchhaltung), ausführen zu dürfen.

Wie MSA Ihnen bei der Unternehmensregistrierung helfen kann

Das Verfahren der Unternehmensregistrierung birgt einige Herausforderungen, auch wenn es zunächst recht einfach zu sein scheint. Deshalb ist es wichtig, einen Partner an seiner Seite zu haben, der sowohl Ihre Bedürfnisse versteht als auch mit den Vorschriften und Verfahren vertraut ist.

MSA hat bereits seit über einem Jahrzehnt zahlreiche Unternehmen mit Sitz im Ausland bei der Registrierung einer Tochtergesellschaft in China unterstütz. Treten Sie jederzeit mit uns in Kontakt, damit wir Ihrem Unternehmen durch eine zuverlässige und gesetzeskonforme Unternehmensgründung einen ersten Vorsprung auf dem chinesischen Markt verschaffen können.

Request your guide

Share