Umsatzsteuer in China: Ein F&A mit Harm Hoonstra

Consult an Expert

Learn about our solutions and receive a proposal and guidance about your business inquiry.

Share this article

Wir haben uns mit Harm Hoonstra – Manager bei MSA China – zusammengesetzt und uns für Sie über die Umsatzsteuer in China informiert. Da sich das steuerliche und rechtliche Umfeld in China stetig ändert, möchten wir Ihnen hier einen Einblick in die Funktionsweise der Umsatzsteuer in China geben.

Einen vollständigen Überblick zur Umsatzsteuer in China erhalten Sie in unserem Artikel Umsatzsteuersystem China: Alles, was Sie wissen müssen

1. Wie würden Sie die umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen in China mit Blick auf die derzeitigen Vorschriften beschreiben?

Die derzeitigen umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen haben sich im Zuge mehrerer Reformen nach der Öffnung der chinesischen Wirtschaft entwickelt. Derzeit wird die chinesische Umsatzsteuer durch Übergangsvorschriften geregelt, die zukünftig zu einem progressiven Steuersystem überleiten sollen.

In den vergangenen Jahren haben die Reformen des chinesischen Steuersystems dazu beigetragen, eine neue Wirtschaftsordnung zu schaffen. Dabei wurde die Steuerlast für den Dienstleistungssektor gesenkt, der Umfang der Mehrwertsteuererstattungen erhöht und Freigrenzen für kleine Steuerzahler festgelegt.

Vor dem Ausbruch der Covid-19 Pandemie hatte die Regierung einen Entwurf für ein Umsatzsteuergesetz veröffentlicht, der zur Stellungnahme freigegeben war. Aufgrund der Pandemiebekämpfung wurden seither keine weiteren Maßnahmen zur Einführung eines Umsatzsteuergesetzes ergriffen. Wir gehen jedoch davon aus, dass ein entsprechendes Gesetz in naher Zukunft in Kraft treten wird.

Der auf die Umsätze eines Unternehmens anzuwendende Umsatzsteuersatz hängt in erster Linie von zwei Faktoren ab: 1) ob das Unternehmen ein allgemeiner Steuerpflichtiger oder ein kleiner Steuerpflichtiger ist, und 2) von der Art der von dem Unternehmen angebotenen Produkte oder Dienstleistungen.

2.      Was  ist der Unterschied zwischen einem allgemeinen und einem kleinen Steuerpflichtigen in China?

Das Umsatzsteuersystem gilt im Allgemeinen für ganz China, auf lokaler Ebene gibt es nur wenige abweichende Regularien. Allerdings gibt es einige Unterschiede mit Blick auf die Kategorisierung als allgemeiner oder kleiner Steuerpflichtiger, die sich anhand des erwirtschafteten Jahresumsatzes ergeben.

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 5 Mio. RMB oder mehr gelten als allgemeine Steuerpflichtige, wobei Unternehmen, die unter diesem Schwellenwert bleiben als kleine Steuerpflichtige einzuordnen sind. Sie haben allerdings die Möglichkeit, den Status eines allgemeinen Steuerpflichtigen zu beantragen.

Für kleine Steuerpflichtige gilt ein Umsatzsteuersatz von 3%, wobei diese nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Allgemeine Steuerpflichtige sind zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Mehrwertsteuersatz für sie wird anhand verschiedener Kategorien – wie dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen – festgelegt.

Die in China ausgestellten Rechnungen werden Fapiaos genannt und sind im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer sowie dem Vorsteuerabzug von großer Bedeutung. Es wird unterschieden zwischen allgemeinen- und USt-Fapiaos. Letztere ermöglichen Unternehmen überhaupt erst den Vorsteuerabzug vornehmen zu können, wobei allgemeine Fapiaos nicht als gültiger Beleg zum Vorsteuerabzug akzeptiert werden. Bisher konnten kleine Steuerpflichtige keine USt-Fapiaos ausstellen, da sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Mittlerweile können sie beim Finanzamt USt-Fapiaos beantragen, damit ihre sich als allgemeine Steuerzahler klassifizierten Kunden auch für diese Beträge die Vorsteuer abziehen können. Auch wenn kleine Steuerzahler eine USt-Fapiao ausstellen, sind sie dennoch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

 

3. Welche Umsatzsteuerbefreiungen gelten für die verschiedenen Steuerpflichtigen?

Unternehmen, die Waren exportieren oder grenzüberschreitende Verkäufe von Dienstleistungen bzw. immateriellen Vermögenswerten tätigen, müssen keine Umsatzsteuer zahlen. Folglich können diese Unternehmen die für die exportierten Güter bzw. Dienstleistungen gezahlte Vorsteuer vollständig abziehen. Ist ein Unternehmen auch im chinesischen Binnenmarkt aktiv, sollte es die Vorsteuerbeträge, die auf später exportierte Waren entfallen, gut differenzieren, um die Umsatzsteuerlast zu reduzieren.

Eine weitere Ausnahme regelt, dass kleine Steuerzahler mit einem monatlichen Umsatz von weniger als 150.000 RMB von der Umsatzsteuer befreit sind.

Darüber hinaus werden einem Arbeitsbericht der Regierung zufolge kleine Steuerpflichtige im Jahr 2022 von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2022. Stellen kleine Steuerpflichtige jedoch weiterhin USt-Fapiaos aus, müssen sie ebenfalls die genannten 3% Umsatzsteuer leisten.

 

4. Was müssen Unternehmen in China in Bezug auf steuerliche Anforderungen in der Praxis noch beachten – bspw. zur Umsatzsteuererklärung oder welche weiteren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gelten?

In China ansässige Unternehmen müssen monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuererklärungen einreichen. Im Allgemeinen können kleine Steuerzahler mit geringeren Jahresumsätzen die Umsatzsteuererklärung vierteljährlich einreichen, wohingegen allgemeine Steuerzahler sie monatlich abgeben müssen. Die Frist zur Einreichung der Umsatzsteuererklärung endet in der Regel am 15. des Folgemonats. Die Frist kann verschoben werden, wenn sie auf einen gesetzlichen Feiertag oder ein Wochenende fällt.

Für die Erstattung von Vorsteuerbeträgen kommen zwei Gründe in Betracht. Zum einen kann sie bei Aktivitäten im Exportgeschäft beantragt werden, bei dem keine Ausfuhrumsatzsteuer vom chinesischen Gesetzgeber erhoben wird. Unternehmen können somit monatlich die Erstattung der damit in Bezug stehenden Vorsteuerbeträge beantragen. Zum anderen können Unternehmen, die höhere Vorsteuer- als Umsatzsteuerbeträge vorweisen, ebenfalls eine Erstattung dieses Überschussbetrags beantragen.

Die Vorsteuererstattung für Exporte wird für produzierende- und Handelsunternehmen unterschiedlich behandelt. Produzierende Unternehmen erhalten in der Regel eine USt-Fapiao für erworbene Materialien und müssen beim Verkauf auf dem Binnenmarkt die Umsatzsteuer abführen. Wird das hergestellte Produkt jedoch exportiert, fällt keine Ausfuhrumsatzsteuer an. Um eine Vorsteuererstattung zu erhalten, kann von produzierenden Unternehmen ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Die Vorsteuererstattung für Handelsunternehmen, entspricht dem abgeführten Vorsteuerbetrag für exportierte Güter. Da in China keine Ausfuhrumsatzsteuer erhoben wird, wurde ein neues Vorsteuererstattungssystem basierend auf dem sogenannten „Erstattungssatz“ für verschiedene Produktkategorien von Handelsunternehmen eingeführt.

Unternehmen, die ausschließlich auf dem chinesischen Binnenmarkt Handel betreiben, können eine die Umsatzsteuer übersteigende Vorsteuer in die nächste Periode vortragen.

Aufgrund der neuen Regelungen, die 2022 eingeführt wurden, ist die Erstattung der Vorsteuer für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie für bestimmte Branchen wie das verarbeitende Gewerbe und die IT-Branche ermöglicht geworden. Erfüllen die Unternehmen die Voraussetzungen, können sie die Erstattung der Vorsteuer monatlich beantragen. Außerdem haben Unternehmen dieses Jahr einmalig die Möglichkeit, die Erstattung ihrer bisher aufsummierten vorgetragenen Vorsteuerbeträge zu beantragen.

Für weitere Informationen zu Steuern und anderen Themen laden Sie unseren kostenlosen „Complete Guide to Doing Business in China“ herunter oder kontaktieren Sie uns direkt, um Ihr Anliegen zu klären.