Unternehmensgründung in China

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China – als Schwellenland – ist zweifellos ein Markt mit großer Bedeutung für ausländische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit international ausbauen wollen. Aufgrund des komplexen regulatorischen Umfelds und der Verfahren zur Gründung und Aufrechterhaltung kann die Geschäftstätigkeit in China trotz des Wachstumspotenzials eine erhebliche Herausforderung darstellen.

Die aktuellen weltpolitischen Herausforderungen und strengen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung haben die Belastung auf in China tätige Unternehmen erhöht. Zudem sind Unternehmen, mit der Absicht nach China zu expandieren, vermehrt verunsichert.

Dennoch sind der langfristige Verlauf und die Zukunftsaussichten der wirtschaftlichen Entwicklung in China nach wie vor vielversprechend und stärken die Position des Landes als attraktiver Wirtschaftsstandort. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen wichtige Aspekte, die Ihrem Unternehmen dabei helfen, sich auf dem ständig verändernden chinesischen Markt zurechtzufinden und sich im Rahmen einer Expansion nach China erfolgreich zu integrieren.

Alles zum Thema Geschäftstätigkeit in China erfahren in Sie in unserem „Complete Guide to Doing Business in China“, den Sie kostenlos herunterladen können.

Unternehmenskultur in China

China befindet sich auf dem Weg, in den kommenden Jahren zur größten Volkswirtschaft der Welt aufzusteigen. Seitdem die Regierung in den 1970er Jahren den Zugang zum chinesischen Markt für ausländische Investoren geöffnet hat, verzeichnet das Land ein stabiles Wirtschaftswachstum.

China verbindet mit seinen sozialistischen Wurzeln marktwirtschaftliche Elemente mit denen der Planwirtschaft. Das Land strebt danach, sich über seine historischen Stärken im Produktionssektor hinaus zu einer stärker konsumorientierten Wirtschaft zu entwickeln.

Durch die in den letzten Jahren veränderte Wirtschaftspolitik, die auf Investitionen in Innovationen und lokalen Konsum abzielt, verlangsamte sich das jährliche BIP-Wachstum, was sich aber nach wie vor positiv entwickelt.

China stellt mit seinen dynamischen Entwicklungszielen, dem verstärkten Fokus auf technologischen Fortschritt, einer aufstrebenden Konsumkultur, Netzwerken im globalen Handel und einer verstärkten staatlichen Unterstützung für unternehmerische Aktivitäten nach wie vor ein äußerst attraktives Ziel für internationale Unternehmen dar.

Unternehmensgründung für ausländische Investoren in China

Basierend auf der überarbeiteten Richtlinie für ausländische Investitionen in China zielt das neue Gesetz über ausländische Investitionen (Foreign Investment Law, FIL) von 2020 darauf ab, ausländische Investitionen in China durch die gleiche Behandlung ausländischer wie inländischer Unternehmen zu fördern.

Aufgrund dieses neuen Grundsatzes der Inländerbehandlung müssen die lokalen Behörden, vorbehaltlich spezieller Anforderungen gemäß der Negativlisten für ausländische Investitionen, ausländische und inländische Unternehmen gleichbehandeln. Die „Negativlisten“ sehen zusätzliche Regelungen und administrative Auflagen für bestimmte Branchen vor, die dennoch zu Ungleichbehandlungen führen können.

Gemäß den Bestimmungen des neuen FIL und der Negativliste können ausländische Investoren in bestimmten Branchen mit Einschränkungen und Verbotsregelungen konfrontiert werden. Diese betreffen die Wahl der Rechtsform und den Umfang der Geschäftstätigkeit. Im Gegensatz dazu werden in wichtigen Wirtschaftszweigen, wie dem Produktionssektor, ausländische Investitionen durch Anreize wie Zollbefreiungen und Steuervergünstigungen gefördert. Wenn Sie planen eine Niederlassung in China zu gründen, sollten Sie die administrativen Auswirkungen des FIL und der Negativlisten berücksichtigen.

Rechtsformen für ausländische Investoren in China

Die Wahl einer geeigneten Rechtsform und Unternehmensstruktur ist ein bedeutender Schritt im Gründungsprozesses einer chinesischen Niederlassung. Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften während dessen stets zu gewährleisten, ist ein grundlegendes Verständnis möglicher Formen des Markteintritts notwendig.

Die 4 gängigsten Rechtsformen für ausländisch investierte Unternehmen in China sind eine Gesellschaft, die ausschließlich mit Kapital ausländischer Investoren gegründet wird (WFOE), ein Joint Venture (JV), eine China Repräsentanz (RO) oder eine Variable Interest Entity (VIE). Bei der Wahl der Rechtsform sollten unter anderem der Geschäftsumfang sowie spezifische Anforderungen für Unternehmen in der jeweiligen Branche berücksichtigt werden.

WFOE

Eine ausschließlich ausländisch investierte Gesellschaft (WFOE, manchmal auch WOFE genannt) ist vergleichbar mit der deutschen GmbH und wird, sofern möglich, meist als bevorzugte Gesellschaftsform ausländischer Investoren gewählt. Da das Unternehmen vollständig im Besitz der ausländischen Investoren ist, verfügen sie ebenfalls über die Kontrolle und Entscheidungsbefugnis, beispielsweise zum Geschäftsbetrieb, der Strategie oder in Personalfragen der chinesischen Tochtergesellschaft.

Unternehmen, die bei der Aufnahme oder Erweiterung ihrer Geschäftstätigkeit in China die Kontrolle über ihr Unternehmen behalten wollen, wählen in der Regel die WOFE als Rechtsform. Neben weiteren Vorteilen bietet diese Option im Vergleich zu den anderen verfügbaren Rechtsformen größere Handlungsfreiheit.

Weitere Informationen über die WFOE in China erhalten Sie auf unserer Ressourcenseite. Dort haben Sie zudem die Möglichkeit unser kostenloses WFOE-Whitepaper anzufragen.

Joint Ventures in China

Ähnlich wie eine WFOE ist auch ein chinesisch-ausländisches Joint Venture (JV) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei einer JV-Struktur geht jedoch der ausländische Investor eine Partnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen oder einer Einzelperson ein (daher der Begriff „chinesisch-ausländisches JV“). Es gibt zwei wesentliche Faktoren, warum Unternehmen einen Joint Venture-Vertrag mit chinesischen Partnern eingehen:

  1. Eine bestimmte Branche ist gesetzlich beschränkt, sodass ausländische Investitionen nur im Rahmen eines Joint Venture zulässig sind.
  2. Das Joint Venture ermöglicht Zugang zu bereits bestehenden Netzwerken oder Marktkenntnissen durch den lokalen Partner.

Die Führung von chinesisch-ausländischen Joint Ventures kann Unternehmen mit wenig internationaler Erfahrung vor Herausforderungen stellen. In einem solchen Joint Venture können die Anteilseigner nicht immer direkten Einfluss auf die Aktivitäten ihrer chinesischen Tochtergesellschaft ausüben. Der Vorstand und insbesondere der gesetzliche Vertreter der chinesischen Tochtergesellschaft sind befugt, die wichtigsten Entscheidungen zu treffen, unabhängig davon, welcher der beiden Parteien diese Personen angehören.

In unserem kostenlosen Joint Venture-Whitepaper erfahren Sie mehr über die Funktionsweise von chinesisch-ausländischen Gemeinschaftsunternehmen.

China Repräsentanz

Eine Repräsentanz (RO) ist keine eigenständige juristische Einheit, sondern eine Art „Zweigstelle“ des Hauptsitzes. Eine Repräsentanz muss zwar kein Stammkapital vorweisen, sie ist jedoch durch ihren begrenzten Geschäftsumfang nur eingeschränkt handlungsfähig. Sie darf in China lediglich Marketing- und Forschungstätigkeiten für die Muttergesellschaft durchführen, d. h. sie kann weder kommerziellen Tätigkeiten nachgehen noch Fapiaos ausstellen und keine lokalen chinesischen Mitarbeiter einstellen. Darüber hinaus müssen die Repräsentanzen basierend auf ihren Ausgaben, die zudem nicht steuerlich absetzbar sind, Körperschaftsteuer zahlen.

Variable Interest Entity

Eine weitere Möglichkeit für ausländische Investoren, in einen eingeschränkten Wirtschaftszweig zu investieren, ist eine so genannte Variable Interest Entity (VIE). Dabei handelt es sich um eine Struktur, bei der ein ausländisches Unternehmen eine vertragliche Beziehung mit einem chinesischen Unternehmen eingeht, das über die für die jeweilige Branche erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen verfügt. Die Kontrolle über den Betrieb und das Management ist jedoch von den vertraglichen Abmachungen zwischen dem ausländischen und dem chinesischen Unternehmen abhängig. Hierbei ist zu beachten, dass VIE-Konstrukte keine offiziellen Gesellschaftsformen gemäß den chinesischen Gesetzen und Vorschriften sind, da hierfür keine Definition vorliegt. VIE-Strukturen stellen somit einige Unsicherheiten für Unternehmen dar.

Unternehmensgründung für ausländische Investoren in China

Nachdem sich ein Unternehmen für die passende Gesellschaftsform zum Eintritt in den chinesischen Markt entschieden hat, kann mit den Verfahren zur Unternehmensgründung begonnen werden.

Die Gründung eines Unternehmens mit ausländischer Beteiligung in China unterliegt verschiedenen Gesetzen und Richtlinien und wird von mehreren Behörden bearbeitet. Abhängig von der gewählten Unternehmensform und dem geplanten Geschäftsumfang dauert das Verfahren zur Gründung einer voll funktionsfähigen juristischen Einheit in China im Durchschnitt 2 bis 5 Monate.

Die Verfahren beinhalten im Allgemeinen ähnliche Schritte wie beispielsweise Entscheidungen zur Organisationsstruktur, Vorbereitung der Antragsunterlagen sowie weitere notwendige Schritte, die vor und nach dem eigentlichen Registrierungsverfahren zu tätigen sind. Für manche Unternehmensformen müssen zusätzliche Anträge oder Verfahren durchlaufen werden. Bei der Gründung einer produzierenden WFOE muss beispielsweise eine Abnahme zur Umweltverträglichkeit vorgenommen werden.

Die folgende Liste gibt Ihnen einen Überblick des allgemeinen Verfahrens im Rahmen der Unternehmensgründung in China:

  1. Vorbereitung und Legalisierung der Dokumente im Land des Gesellschafters
  2. Entscheidung über die strukturellen Details der chinesischen Tochtergesellschaft
  3. Vorabgenehmigung und Eintragung des Namens
  4. Antrag bei der Behörde für Marktregulierung
  5. Erstellung der Unternehmensstempel
  6. Eröffnung eines chinesischen Bankkontos
  7. Steuerliche Registrierungen
  8. Beantragung einer Import-/Exportlizenz (falls zutreffend)
  9. Beantragung weiterer Lizenzen (falls zutreffend)

Kosten einer Unternehmensgründung in China

Die erforderlichen Kapitaleinlagen für die Gründung eines Unternehmens sind im Wesentlichen von der Organisationsstruktur, der gewählten Rechtsform und der Branche abhängig. Ausländische Investoren müssen damit sicherstellen, dass die anfallenden Kosten für die Unternehmensregistrierung, die Miete von Büroräumen und die Einstellung von Mitarbeitern größtenteils gedeckt ist.

Das Stammkapital einer WFOE muss innerhalb von 30 Jahren nach der Gründung vollständig eingezahlt sein. Früher mussten 20 % innerhalb von 90 Tagen und der Rest innerhalb von 2 Jahren eingezahlt werden. Ausländisch investierte Unternehmen haben die Möglichkeit, von der Muttergesellschaft gewährte Darlehen als Stammkapital des Unternehmens einzubringen.

Die Höhe des erforderlichen Stammkapitals ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, es wird jedoch empfohlen, dass ausländische Investoren einen wesentlichen Prozentsatz der Gesamtinvestition in Form von Stammkapital investieren. Dieser Prozentsatz ist abhängig von der Höhe der Gesamtinvestition (weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem WFOE Whitepaper).

Der angegebene Kapitalbetrag bezieht sich auf die Summe des Stammkapitals bzw. Kapitaleinlagen, die von den Anteilseignern der WFOE zu zahlen sind.

Unternehmen müssen in Ihrer Satzung, die durch die Behörden genehmigt werden muss, den Gesamtbetrag der Kapitaleinlage angeben, welcher zudem die Steuerpflicht des Unternehmens beeinflusst. Der Unterschied zwischen dem eingetragenen Stammkapital und der Gesamtinvestition besteht in erster Linie darin, dass das eingetragene Kapital in Form eines von der Muttergesellschaft gewährten Kredits in die chinesische Tochtergesellschaft eingebracht werden kann. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen wird auch als Finanzierungslücke bezeichnet.

Offiziell zu besetzende Positionen in einer chinesischen Tochtergesellschaft

Bei der Gründung Ihrer chinesischen Gesellschaft sind einige Aspekte zu berücksichtigen. Beispielsweise sind zur Unternehmensführung und -verwaltung ein gesetzlicher Vertreter, ein Vorstand, ein Aufsichtsrat und ein Geschäftsführer zu ernennen.

Der gesetzliche Vertreter hat die volle Verantwortung für die Handlungen des Unternehmens sowie der Unternehmensstempel (vergleichbar mit der Unterschrift einer berechtigten Person), es sei denn die Satzung des Unternehmens sieht eine abweichende Regelung vor. Das bedeutet, dass diese Person berechtigt ist, alle Geschäftsaktivitäten im Namen des Unternehmens durchzuführen. Im Falle von Unstimmigkeiten kann diese Person allerdings von den chinesischen Behörden persönlich zur Verantwortung gezogen (wenn ein gesetzlicher Vertreter außerhalb Chinas ansässig ist, verringert sich dieses Risiko, da die Behörden denjenigen nicht direkt zur Verantwortung ziehen können).

Ausländisch investierte Unternehmen in China können entweder von einem Vorstand oder einem einzelnen Geschäftsführer geleitet werden. Wird ein Vorstand ernannt, muss dieser aus mindestens 3 und höchstens 13 Mitgliedern bestehen, und die vollständigen Angaben zu diesen Personen bei der Behörde für Marktregulierung (Administration for Market Regulation, AMR) hinterlegt werden. Die Entscheidung über die Managementstruktur liegt im Ermessen des Investors. Er kann sich daher auch anstelle eines Vorstands für einen einzelnen Geschäftsführer entscheiden, beispielsweise wenn das Unternehmen nur einen begrenzten Geschäftsumfang ausübt und nur wenige Gesellschafter hat.

Der Geschäftsführer ist für die Abwicklung des Tagesgeschäfts zuständig. Dieser kann entweder ein Mitglied des Vorstands oder eine andere unabhängige Person sein. Sie muss nicht zwingend eine bestimmte Staatsangehörigkeit besitzen oder in China ansässig sein. Der Geschäftsführer ist befugt, Verträge im Namen des Unternehmens einzugehen und zu kündigen, allerdings bedarf dies in der Regel der vorherigen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Der Aufsichtsrat, bestehend aus mindestens einer natürlichen Person, soll als Kontrollinstanz die Geschäfte des Unternehmens überwachen und die Interessen der Anteilseigner vertreten. Der Aufsichtsrat hat in der Praxis mehr eine symbolische Bedeutung, als dass er direkte Verpflichtungen zu erfüllen hätte. Er kann jedoch die Überprüfung von Unternehmensdaten verlangen.

Die Beantragung eines chinesischen Arbeitsvisums für ausländische Mitarbeiter

Ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter zu Handels- und Geschäftszwecken nach China entsenden möchten, benötigen ein Arbeitsvisum (Z-Visum). Antragsteller für das chinesische Arbeitsvisum müssen folgende Dokumente vorlegen:

  • Vorlage des gültigen Reisepasses
  • Ein ausgefülltes Antragsformular
  • Ein farbiges Passfoto
  • Eine Fotokopie des Reisepasses
  • Etwaige zusätzliche Unterlagen

Arbeitnehmer, die für ein Arbeitsvisum in Frage kommen, müssen außerdem ein gültiges Jobangebot, zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung in dem entsprechenden Bereich und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können, das von mehreren offiziellen Stellen legalisiert werden muss.

Die Antragsteller können das Visum über die chinesische Botschaft bzw. das Konsulat in ihrem Heimatland beantragen oder einen Dienstleister damit beauftragen. Die Bearbeitungszeit für das Z-Visum beträgt unter normalen Umständen 4 Arbeitstage und ist drei Monate gültig.

Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen in China

Ausländische Investoren sollten eine allgemeine Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Gebäude- oder Sachversicherung abschließen, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Einstellung von Mitarbeitern in Ihrer chinesischen Niederlassung

Ausländische Investoren, die eine Niederlassung in China gründen wollen oder dort bereits tätig sind, sollten sich mit den chinesischen Gesetzen, Vorschriften und Verfahren im Zusammenhang mit Personalthemen sowie der Lohn- und Gehaltsabrechnung vertraut machen.

Ein unterzeichneter schriftlicher Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ist Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitsvertrag sollte spätestens am Ende des ersten Monats der Beschäftigung unterzeichnet werden und muss folgende Angaben enthalten:

  • Relevante Informationen zum Arbeitgeber
  • Relevante Informationen zum Arbeitnehmer
  • Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
  • Arbeitszeiten, Urlaubszeiten und Ruhezeiten
  • Stellenbeschreibung und Ort der Beschäftigung
  • Höhe und Bedingungen der Entlohnung
  • Arbeitsbedingungen, relevante Versicherungen und Arbeitsschutz

Zudem können Klauseln zu Fortbildungsmaßnahmen, Versicherungsleistungen und der Probezeit im Arbeitsvertrag enthalten sein.

Ausländer, die in China arbeiten möchten, benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, um arbeiten zu können. Liegen diese Voraussetzungen vor, haben ausländische Arbeitnehmer die gleichen Rechte und Pflichten wie inländische.

Im unternehmenseigenen Mitarbeiterhandbuch sind Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Mitarbeiter sowie betrieblichen Abläufen enthalten.

Unterstützung bei der Unternehmensgründung in China

Das chinesische Geschäftsumfeld bietet, trotz seiner sich ständig verändernden Marktlandschaft, zahlreiche Möglichkeiten für Wachstum und Expansion. Bevor Sie mit der Unternehmensgründung beginnen, sollten Sie sich mit der chinesischen Unternehmenskultur, geltenden Vorschriften und den lokalen Gepflogenheiten vertraut machen.

Zusammen mit erfahrenen Beratern in China lassen sich die bevorstehenden Herausforderungen erfolgreich bewältigen – unabhängig davon, ob Sie sich für die Gründung einer WFOE oder eines chinesisch-ausländischen Joint Ventures entscheiden.

MSA ist seit mehr als 10 Jahren in China etabliert und operativ tätig. Wir unterstützen zahlreiche Unternehmen unter anderem in den Themen Buchhaltung, Finanzberatung sowie Unternehmensgründung. Unsere Mandanten, die den Wunsch nach individueller Beratung und der Einhaltung höchster Qualitätsstandards haben, sind in den unterschiedlichsten Branchen mit Niederlassungen in ganz China aktiv. Sie finden in uns einen professionellen, zuverlässigen und erfahrenen Partner, der während des gesamten Lebenszyklus‘ Ihrer chinesischen Tochtergesellschaft an Ihrer Seite steht. Um zu erfahren, wie wir Sie bei der Erreichung Ihrer Unternehmensziele in China unterstützen können, nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.