Die chinesischen Rechnungslegungsstandards: Ein Vergleich zwischen China GAAP und IFRS

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Mit der Öffnung der chinesischen Wirtschaft für ausländische Investitionen während der letzten Jahre haben die chinesischen Behörden einen Rechnungslegungsrahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums entwickelt. Der chinesische Rechnungslegungsrahmen wird gewöhnlich als Chinesische Rechungslegungsstandards (Chinese Accounting Standards, CAS) oder Chinese Generally Accepted Accounting Principles (oder Chinese GAAP/ PRC GAAP) bezeichnet.

Auch wenn die chinesischen Rechnungslegungsstandards weitgehend mit international anerkannten Rechnungslegungsstandards wie den IFRS übereinstimmen, sollten ausländische Investoren sich über einige grundlegende Unterschiede informieren. Dies ist von besonderer Bedeutung, da alle im Ausland investierten Unternehmen monatliche, quartalsweise und jährliche Compliance-Anforderungen erfüllen müssen.

In diesem Artikel erläutern wir Ihnen die Hintergründe der chinesischen Rechnungslegungsvorschriften sowie die wichtigsten Unterschiede zu den IFRS. Zudem nennen wir die häufigsten Herausforderungen ausländischer Unternehmen, die nicht gänzlich mit den chinesischen Rechnungslegungsstandards vertraut sind, und zeigen mögliche Wege auf diese zu meistern.

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HINTERGRÜNDE ZU DEN CHINESISCHEN RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS

In China ist die Abteilung für Rechnungslegungsvorschriften des Finanzministeriums (Ministry of Finance, MoF) die für die Festlegung der Rechnungslegungsstandards des Landes zuständige Behörde. Seit 1992 arbeitet das chinesische Finanzministerium an der schrittweisen Einführung der allgemein anerkannten chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze (China GAAP), die auch als chinesische Rechnungslegungsstandards bekannt sind.

Die chinesischen Rechnungslegungsstandards bestehen aus zwei Gruppen von Rechnungslegungsstandards, nämlich 1) den Rechnungslegungsstandards für Unternehmen (Accounting Standards for Business Enterprises, ASBEs) und 2) den Rechnungslegungsstandards für kleine Unternehmen (Accounting Standards for Small-Sized Business Enterprises, ASSBEs).

Die ASBEs bestehen aus einem allgemeinen Standard, 38 spezifischen Standards und den dazugehörigen Anwendungsrichtlinien, die den konzeptionellen Rahmen für die chinesische Rechnungslegung bilden und für alle Unternehmen mit Sitz in Festlandchina gilt. Er kann auch als Gegenstück zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) angesehen werden. Kleine Unternehmen können zwischen der Anwendung der ASSBE (vergleichbar mit den IFRS für KMU) und den ASBE wählen, allerdings verwenden die meisten Unternehmen seit der Veröffentlichung der Standards im Jahr 2006 – sei des verpflichtend oder freiwillig – die ASBE.

Die chinesischen Rechnungslegungsstandards sehen vor, dass gewinnorientierte Unternehmen ihre Buchführung auf Grundlage der periodengerechten Abgrenzung durchführen, da das Ziel der Buchführung darin besteht, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild zu vermitteln. Andererseits gilt in China die Kassenbuchführung für administrative/öffentliche Einrichtungen und für Repräsentanzen. In einem früheren Artikel haben wir die Bedeutung der periodengerechten gegenüber der kassenbasierten Buchführung in den chinesischen Rechnungslegungsstandards näher erläutert.

Das vorrangige Ziel der chinesischen Behörden bei der Herausgabe der ASBEs und ASSBEs war die zunehmende Angleichung an die international anerkannten Rechnungslegungsstandards. Aus den Unterschieden in der Formulierung der chinesischen Rechnungslegungsstandards im Vergleich zu den IFRS ergeben sich daher nicht allzu viele Unterschiede in den Bilanzierungsvorschriften. Dennoch gibt es nach wie vor wesentliche Unterschiede, auf die wir im nächsten Abschnitt näher eingehen werden.

WICHTIGSTE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DEN CHINESISCHEN RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS (ODER CHINA GAPP) UND DEN IFRS

Trotz der weitgehenden Harmonisierung der chinesischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS gibt es eine Reihe nennenswerter Unterschiede zu den IFRS. Zu diesen Unterschieden gehören unter anderem:

– GESCHÄFTSJAHR

Gemäß den chinesischen Rechnungslegungsstandards beginnt das Geschäftsjahr in China am 1. Januar; davon abweichende Geschäftsjahre sind nicht vorgesehen. Den IFRS folgend kann das Geschäftsjahr hingegen zu einem beliebigen Zeitpunkt beginnen, sofern es einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten umfasst.
Nach dem Ende jeden Geschäftsjahres müssen alle ausländisch investierten Unternehmen in China die jährlichen gesetzlichen Anforderungen erfüllen, die aus der Jahresabschlussprüfung, der Einreichung der Körperschaftsteuererklärung und des jährlichen Veröffentlichungsberichts bestehen. Die Frist, die vorgenannten Vorschriften zu erfüllen, endet jeweils am 31. Mai des Folgejahres.

– METHODE ZUR BEWERTUNG DES ANLAGEVERMÖGENS

Nach den PRC-GAAP Nr. 4 kann zur Bewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten lediglich die Anschaffungskostenmethode verwendet werden. Die einzige Ausnahmeregelung zur Verwendung der Neubewertungsmethode gilt für Immobilen, die im Eigentum von Immobiliengesellschaften liegen. Im Gegensatz dazu erlauben die IFRS die Neubewertungsmethode zur Bewertung aller Vermögenswerte.
Da die Anschaffungskostenmethode keine Neubewertung von Vermögenswerten zulässt, gibt es die Möglichkeit von Wertminderungen bei bestimmten langfristigen gebundenen Vermögenswerten. Dazu zählen bspw. Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Investitionen (mit Ausnahme von Finanzanlagen) und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.

– KLASSIFIZIERUNG DES AUFWANDS

Dem IAS 1 zufolge sind Aufwendungen entweder nach ihrer Funktion oder Art zu gliedern. Wenn ein Unternehmen sich für die Klassifizierung nach der Funktion entscheidet, muss es zusätzliche Informationen über die Art der Aufwendungen bereitstellen. Die chinesischen Rechnungslegungsstandards sehen vor, dass Aufwendungen nach ihrer Funktion eingeteilt werden. So lässt sich zusammenfassen, dass die IFRS eine Klassifizierung von Aufwendungen nach ihrer Art bevorzugen, Unternehmen jedoch die Freiheit haben, die Klassifizierung nach Funktion vorzunehmen. Die CAS hingegen schreiben die Darstellung von Aufwand nach Funktion fix vor.

– DETAILLIERTE VORSCHRIFTEN FÜR IN CHINA ÜBLICHE SITUATIONEN

Darüber hinaus ist zu beachten, dass Rechnungslegungsstandards in China für die buchhalterische Behandlung von häufig eintretenden Sachverhalten aufgrund dessen sehr spezifisch sind. Verglichen zu den jeweiligen IFRS-Regelungen, sind die CAS für übliche Situationen detaillierter ausformuliert. Bei der Fusion von zwei Unternehmen, die derselben Muttergesellschaft angehören beispielsweise, müssen nach der Fusion die Rechnungslegungszahlen neu bewertet werden.

– OBERFLÄCHLICHERE VORSCHRIFTEN FÜR IN CHINA UNÜBLICHE SITUATIONEN

Im Gegensatz dazu bieten die IFRS mehr Anhaltspunkte und Details für Situationen, die in China weniger üblich sind. Ein wesentlicher Unterschied besteht in den Grundsätzen für Zuwendungen an Arbeitnehmer. Bis auf Aktienoptionen werden sie in den chinesischen Rechnungslegungsstandards kaum behandelt, da es sich um in China eher ungewöhnliche Leistungen handelt. Internationale Unternehmen haben sie dennoch auch in China in ihrem Zuwendungskatalog. Vor allem für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in China, die solche Leistungen einführen wollen, ist die korrekte bilanzielle Abbildung wichtig. Demnach empfiehlt es sich beim Eintreten unüblicher Unternehmensvorgänge, sich mit dem Finanz- und Handelsministerium in Verbindung zu setzen, um Auskunft darüber zu erhalten, wie diese zu erfassen sind.

DIE NEUESTEN ANPASSUNGEN VON IFRS AN DIE CAS

Seit Ihrer Einführung im Jahr 2006 wurden die ASBEs nicht mehr überarbeitet oder neu veröffentlich. Allerdings wurden die Vorschriften und Durchführungsrichtlinien stets aktualisiert und immer mehr an die IFRS angeglichen. Es ist zu beachten, dass die CAS durch eine verzögerte und auch nicht immer vollständige Umsetzung von Aktualisierungen der IFRS weiterhin durch mehr oder weniger bedeutende Unterschiede zwischen den beiden Standards geprägt sein werden. Ausländisch investierte Unternehmen mit einer chinesischen Tochtergesellschaft müssen daher zumindest mit geringfügigen Abweichungen zwischen ihrer chinesischen Gesellschaft und anderen internationalen Gesellschaften rechnen. Dies sollte bei konzernweiten IFRS-Implementierungen beachtet werden.

–ABGABE DER FINANZBERICHTE

Während Unternehmen in China bisher verpflichtet waren, ihre Jahresabschlüsse monatlich einzureichen, wurde diese Regelung Anfang 2022 aktualisiert. Nun müssen chinesische Unternehmen ihre Abschlüsse vierteljährlich vorlegen, was mit der entsprechenden IFRS-Verordnung in Einklang gebracht wurde. Den IFRS zufolge können die Abschlüsse vierteljährlich oder alle zwei Monate eingereicht werden.

ERFASSUNG VON LEASINGVERTRÄGEN

Im Einklang mit der neuen Einführung des IFRS 16, der sich mit der Bilanzierung von Nutzungsrechten an Vermögenswerten aus langfristigen Leasingverträgen befasst, wurde ab Januar 2020 eine entsprechende Regelung im CAS 21 eingeführt. Der neue chinesische Standard ist größtenteils an die Regelungen des IFRS 16 angeglichen, mit Ausnahme der Landnutzungsrechte, die weiterhin als immaterielle Vermögenswerte eingestuft werden und somit nicht unter CAS 21 fallen. Nach IFRS 16 sind diese Rechte als Sachanlagen zu bilanzieren und fallen somit unter den Standard.

UMSATZREALISIERUNG

Die neue Regelung – Chinese Accounting Standard 14 – aus dem Jahr 2017 musste von chinesischen Unternehmen bis 2021 umgesetzt werden. Auch die Umsatzrealisierung nach CAS 14 entspricht nahezu dem IFRS 15. Lediglich bei der Überleitung zum Jahresende könnten geringfügige GAAP-Anpassungen erforderlich sein. CAS 14 besagt, dass Versand- und Umschlagsaktivitäten bevor die Kontrolle an den Käufer übergeht Erfüllungsaktivitäten und somit nicht als separate Leistungsverpflichtungen anzusehen sind. IFRS 15 hingegen enthält hierzu keine spezifische Vorgabe.

FINANZ INSTRUMENTE

Im Jahr 2014 wurde der neue IFRS 9 zu Finanzinstrumenten vom IASB veröffentlicht. Er wurde in die chinesischen Rechnungslegungsstandards Nr. 22 „Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten“, Nr. 23 „Übertragung von finanziellen Vermögenswerten“ und Nr. 24 „Bilanzierung von Sicherungsgeschäften“ aufgenommen. Diese neuen Standards, die 2021 von chinesischen Unternehmen umgesetzt werden müssen, stehen im Einklang mit dem IFRS 9. Folgend finden Sie die wichtigsten Änderungen der PRC-GAAP:

  • Nach dem neuen Standard soll die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften die Aktivitäten des Risikomanagements eines Unternehmens besser widerspiegeln. Sowohl die Komplexität als auch die Schwellenwerte wurden im Vergleich zu den bisherigen Regelungen gesenkt.
  • Finanzielle Vermögenswerte werden nun nach den Merkmalen vertraglich vereinbarter Zahlungsströme sowie dem Geschäftsmodell des Managements finanzieller Vermögenswerte klassifiziert. Im neuen CAS 22 werden neuerdings nur 3 Klassifizierungsmöglichkeiten angegeben. In der vorherigen Regelung musste zwischen 4 Kategorien differenziert werden.
  • Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte wurde bisher anhand tatsächlich eingetretenen Verlusts bewertet. Der neue Standard berücksichtigt hierfür nun den erwarteten Kreditverlust.

FAZIT ZU DEN CHINESISCHEN RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS

Die allgemein anerkannten chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze (PRC GAAP) sind weitgehend an die internationalen Rechnungslegungsstandards angeglichen. Trotz der Angleichung der chinesischen GAAP an die IFRS müssen sich ausländisch investierte Unternehmen in China jedoch darüber im Klaren sein, dass sich nach wie vor Unterschiede bei speziellen Geschäftsvorfällen oder mit Blick auf Terminologie und Auslegung finden lassen. Sie können sich auf die Finanzen der chinesischen Tochtergesellschaft verglichen mit dem Konzern als Ganzem auswirken.

Die Einhaltung der chinesischen Gesetzgebung ist wichtiger denn je, insbesondere in Anbetracht des Sozialen Kreditsystems für Unternehmen, das in Kürze vollständig eingeführt wird. Aus diesem Grund empfehlen wir ausländischen Unternehmen mit Aktivitäten in China, sich mit den chinesischen Rechnungslegungsstandards vertraut zu machen oder sich durch einen kompetenten Partner unterstützen zu lassen. Eine wichtige Überlegung, der sich Gesellschafter chinesischer Tochtergesellschaften stellen sollten, ist die Frage nach welcher Methode die Konsolidierung in die Muttergesellschaft erfolgen soll.
Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung bei er Einhaltung der chinesischen Rechnungslegungsstandards für Ihre Tochtergesellschaft in China benötigen, können Sie uns jederzeit unter [email protected] kontaktieren oder sich auf unserer Website zu unseren Dienstleistungen zur Buchhaltung sowie Steuern in China informieren.

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